LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im Streit um Schadenersatz von der EU-Kommission hat der Hersteller von Übersetzungssoftware Systran einen Rückschlag erlitten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hob am Donnerstag ein früheres Urteil auf, wonach die EU-Behörde wegen Urheberrechtsverletzungen Systran rund 12 Millionen Euro Schadenersatz zahlen sollte (Rechtssache C-103/11 P). Das EU-Gericht erster Instanz habe bei dieser Entscheidung zwei Rechtsfehler begangen und sei nicht zuständig gewesen, urteilten die Luxemburger Richter. Das Unternehmen müsse seine Forderung vor nationalen Gerichten einklagen.
Der Streit dreht sich um eine maschinelle Übersetzungssoftware, die das Unternehmen mit Sitz in Paris für die EU-Kommission entwickelt hat. Die Behörde hat großen Bedarf an Textübersetzungen, da sie ihre wichtigsten Dokumente in allen 23 EU-Amtssprachen veröffentlicht. 2003 vergab die EU-Behörde einen Auftrag für die Wartung und Verbesserung des Übersetzungscomputers an eine Drittfirma. Dadurch sah Systran seine Urheberrechte verletzt, weil das andere Unternehmen ohne Berechtigung Zugang zu der Software erhalte. Die Firma klagte und erhielt vom EU-Gericht erster Instanz zunächst Schadenersatz zugesprochen. Nach eigenen Angaben ist Systran der marktführende Hersteller von Übersetzungssoftware./mt/DP/kja
Der Streit dreht sich um eine maschinelle Übersetzungssoftware, die das Unternehmen mit Sitz in Paris für die EU-Kommission entwickelt hat. Die Behörde hat großen Bedarf an Textübersetzungen, da sie ihre wichtigsten Dokumente in allen 23 EU-Amtssprachen veröffentlicht. 2003 vergab die EU-Behörde einen Auftrag für die Wartung und Verbesserung des Übersetzungscomputers an eine Drittfirma. Dadurch sah Systran seine Urheberrechte verletzt, weil das andere Unternehmen ohne Berechtigung Zugang zu der Software erhalte. Die Firma klagte und erhielt vom EU-Gericht erster Instanz zunächst Schadenersatz zugesprochen. Nach eigenen Angaben ist Systran der marktführende Hersteller von Übersetzungssoftware./mt/DP/kja