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Schlappe für Kellerhals im Streit mit Metro vor dem BGH

Veröffentlicht am 12.04.2016, 15:33
Aktualisiert 12.04.2016, 15:40
© Reuters.  Schlappe für Kellerhals im Streit mit Metro vor dem BGH
CECG
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Karlsruhe, 12. Apr (Reuters) - Im Dauerstreit um das Sagen beim Elektronikhändler Media-Saturn hat Minderheitsgesellschafter Erich Kellerhals eine juristische Niederlage gegen den Handelsriesen Metro MEOG.DE einstecken müssen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Dienstag, dass seine Investmentgesellschaft Convergenta die Nein-Stimmen der Metro bei einer Media-Saturn-Gesellschafterversammlung grundsätzlich nicht gerichtlich anfechten kann (Az.: II ZR 275/14). Die Klage der Convergenta wurde endgültig abgewiesen. Gleichzeitig wurde ein anders lautendes Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2014 aufgehoben.

Mit dem BGH-Urteil ist nun festgestellt, dass die Convergenta Metro nicht gerichtlich zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten zwingen kann. Der BGH hielt an seiner Rechtsprechung fest, dass dies nur in Ausnahmesituationen bei Gefährdung des Vermögensbestandes möglich ist. Im konkreten Fall ging es um Streitigkeiten beider Seiten mit Blick auf die Entscheidung zur Eröffnung neuer Filialen.

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