🧐 ProPicks KI Oktober-Update: Welche Aktien haben es geschafft?Jetzt reinschauen

Schuldverschreibung

Veröffentlicht am 04.05.2018, 21:02
Aktualisiert 04.05.2018, 21:30
© Reuters.  Schuldverschreibung

Hinter dem Begriff der Schuldverschreibung verbirgt sich nichts Anderes als eine Anleihe, wobei die beiden Begriffe durchaus auch als Synonyme genutzt werden können. Ebenfalls als Anleihe oder Schuldverschreibung werden Obligationen und Rentenpapiere bezeichnet, denn in jedem Fall handelt es sich um festverzinsliche Wertpapiere, so dass auch dieser zuletzt genannte Begriff in die Liste der Synonyme aufzunehmen wäre. Darüber hinaus wird die Schuldverschreibung auch als so genannte Inhaberschuldverschreibung oder als Inhaberanleihe bezeichnet, wobei auch diese beiden Begriffe weitere Synonyme darstellen und gleichbedeutend genutzt werden können. Grundsätzlich wird ein solches Wertpapier als ein so genanntes Inhaberpapier ausgestellt, wobei der Urkundenbesitzer namentlich nicht benannt wird. Schon alleine aus diesem Grund ist nicht nur eine problemlose Übertragung des Wertpapiers auf Dritte möglich, sondern es wird auch eine sehr gute Verkehrsfähigkeit erreicht.

Genehmigungspflicht der Schuldverschreibung ist entfallen

Weiterhin kann in Hinblick auf die Schuldverschreibung bzw. auf die Inhaberschuldverschreibung angemerkt werden, dass die bisherige Genehmigungspflicht durch den Bundeswirtschaftsminister entfallen ist. Dies ist aus dem Grund wichtig, da bis Dezember 1990 auf diese Wertpapierform ein so genannter Genehmigungsvorbehalt entfiel, der in den Paragraphen § 795 BGB sowie in § 808a BGB geregelt war. Demnach mussten Wertpapiere wie Inhaberschuldverschreibungen und Orderschuldverschreibungen durch eben diesen Bundeswirtschaftsminister genehmigt werden, da eine Emission sonst nicht möglich war. Damit besaß der Bundeswirtschaftsminister aber nicht nur eine hohe Verwantwortung sondern auch einen hohen Einfluss auf den Kapitalmarkt und dessen Funktion, was eigentlich einen zweifelhaften Eingriff und Einfluss des jeweiligen Politikers darstellte.

Börsenfähigkeit von Inhaberschuldverschreibungen

Besonders nach Wegfallen der Genehmigungspflicht und natürlich auf Grund ihrer sehr guten Übertragbarkeit besitzten Inhaberschuldverschreibungen eine sehr hohe Börsenfähigkeit, die auch als so genannte Fungibilität bezeichnet wird. Daher sind diese Wertpapiere derzeit auch die Form der Anleihe, die am Markt vorherrschend ist und eigentlich auch in keinem gut aufgestelltem Portfolio fehlen sollte. Zu dem eignen sich Anleihen dieser Art nicht nur für das Portfolio professioneller Anleger, sondern natürlich auch für jeden privaten Kleinanleger, der sein Wertpapiersortiment auf ein sichere Fundament stellen möchte. Immerhin besitzt diese Anlageform im Gegensatz zu reinen Unternehmensaktien ein vermindertes Risikopotenzial, denn hier besteht auf zwei verschiedene Arten ein schuldrechtlicher Anspruch gegen das ausgebende Unternehmen: Zum Einen hat der Inhaber ein Recht auf eine Zinszahlung in einer bei Abschluss bzw. Kauf vereinbarten Höhe, und zum Anderen besteht ein Tilgungs- oder Rückzahlungsanspruch in Höhe des überlassenen Kapitals. Somit kann bei einer Inhaberschuldverschreibung praktisch und theoretisch kein Totalverlust auftreten, was das gesamte Wertpapierportfolio des betreffenden Eigentümers auf eine sichere Grundlage mit sehr überschaubarem Risiko stellt.

Text vorlesen

Ja, mit nur 1.000 Euro können Sie jetzt reich werden:

Rolf Morrien – Aktien-Analyst und Börsen-Profi – zeigt Ihnen heute kostenlos, wie Sie selbst als blutiger Anfänger an der Börse reich werden können. UND DAS MIT NUR 1.000 € EINSATZ!

Das geht nur an der Börse und mit Rolf Morriens kostenlosen Leitfaden „Reich mit 1.000 €“!

>> Fordern Sie den Report jetzt HIER absolut kostenfrei an!

Ein Beitrag von Robert Sasse.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.