Hinter dem Begriff der Schuldverschreibung verbirgt sich nichts Anderes als eine Anleihe, wobei die beiden Begriffe durchaus auch als Synonyme genutzt werden können. Ebenfalls als Anleihe oder Schuldverschreibung werden Obligationen und Rentenpapiere bezeichnet, denn in jedem Fall handelt es sich um festverzinsliche Wertpapiere, so dass auch dieser zuletzt genannte Begriff in die Liste der Synonyme aufzunehmen wäre. Darüber hinaus wird die Schuldverschreibung auch als so genannte Inhaberschuldverschreibung oder als Inhaberanleihe bezeichnet, wobei auch diese beiden Begriffe weitere Synonyme darstellen und gleichbedeutend genutzt werden können. Grundsätzlich wird ein solches Wertpapier als ein so genanntes Inhaberpapier ausgestellt, wobei der Urkundenbesitzer namentlich nicht benannt wird. Schon alleine aus diesem Grund ist nicht nur eine problemlose Übertragung des Wertpapiers auf Dritte möglich, sondern es wird auch eine sehr gute Verkehrsfähigkeit erreicht.
Genehmigungspflicht der Schuldverschreibung ist entfallen
Weiterhin kann in Hinblick auf die Schuldverschreibung bzw. auf die Inhaberschuldverschreibung angemerkt werden, dass die bisherige Genehmigungspflicht durch den Bundeswirtschaftsminister entfallen ist. Dies ist aus dem Grund wichtig, da bis Dezember 1990 auf diese Wertpapierform ein so genannter Genehmigungsvorbehalt entfiel, der in den Paragraphen § 795 BGB sowie in § 808a BGB geregelt war. Demnach mussten Wertpapiere wie Inhaberschuldverschreibungen und Orderschuldverschreibungen durch eben diesen Bundeswirtschaftsminister genehmigt werden, da eine Emission sonst nicht möglich war. Damit besaß der Bundeswirtschaftsminister aber nicht nur eine hohe Verwantwortung sondern auch einen hohen Einfluss auf den Kapitalmarkt und dessen Funktion, was eigentlich einen zweifelhaften Eingriff und Einfluss des jeweiligen Politikers darstellte.
Börsenfähigkeit von Inhaberschuldverschreibungen
Besonders nach Wegfallen der Genehmigungspflicht und natürlich auf Grund ihrer sehr guten Übertragbarkeit besitzten Inhaberschuldverschreibungen eine sehr hohe Börsenfähigkeit, die auch als so genannte Fungibilität bezeichnet wird. Daher sind diese Wertpapiere derzeit auch die Form der Anleihe, die am Markt vorherrschend ist und eigentlich auch in keinem gut aufgestelltem Portfolio fehlen sollte. Zu dem eignen sich Anleihen dieser Art nicht nur für das Portfolio professioneller Anleger, sondern natürlich auch für jeden privaten Kleinanleger, der sein Wertpapiersortiment auf ein sichere Fundament stellen möchte. Immerhin besitzt diese Anlageform im Gegensatz zu reinen Unternehmensaktien ein vermindertes Risikopotenzial, denn hier besteht auf zwei verschiedene Arten ein schuldrechtlicher Anspruch gegen das ausgebende Unternehmen: Zum Einen hat der Inhaber ein Recht auf eine Zinszahlung in einer bei Abschluss bzw. Kauf vereinbarten Höhe, und zum Anderen besteht ein Tilgungs- oder Rückzahlungsanspruch in Höhe des überlassenen Kapitals. Somit kann bei einer Inhaberschuldverschreibung praktisch und theoretisch kein Totalverlust auftreten, was das gesamte Wertpapierportfolio des betreffenden Eigentümers auf eine sichere Grundlage mit sehr überschaubarem Risiko stellt.
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Ein Beitrag von Robert Sasse.