MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Elektrokonzern Siemens will mit neuen Höchstgrenzen für die Vorstandsgehälter die Regeln zur guten Unternehmensführung ('Corporate Governance') umsetzen. Vom kommenden Geschäftsjahr an dürfen die aktienbasierten Vergütungsteile das Dreifache des sogenannten Zielbetrags der Manager nicht überschreiten, wie aus dem Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2012/13 (30. September) hervorgeht, der am Mittwoch in München veröffentlicht wurde. Derzeit entspricht dieser Zielbetrag in etwa der Grundvergütung der Vorstandsmitglieder.
Zugleich gilt, dass die Manager maximal das 1,7-Fache der sogenannten Zielvergütung erhalten dürfen. Diese wiederum setzt sich aus der Grundvergütung der Vorstände sowie den Zielbeträgen für die variable Vergütung und für die langfristige aktienbasierte Vergütung zusammen. Nach einer Beispielrechnung in dem Geschäftsbericht würde sich demnach eine absolute Obergrenze für die Vergütung von Siemens-Chef Joe Kaeser von derzeit 9,5 Millionen Euro ergeben.
Mit der Umstellung soll vermieden werden, dass etwaige sprunghafte Aktienkurssteigerungen zu unverhältnismäßigen Gehaltssprüngen für die Manager führen. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorstandsvergütungen fußt nämlich auf Aktien. Da deren Zuteilung aber erst nach einer vierjährigen Sperrfrist vorgenommen wird, greift die bereits ab 2014 geltende Regelung erst ab dem Geschäftsjahr 2017/18. Schon bisher gab es im Siemens-Vergütungssystem eine Begrenzung für Boni und aktienbasierte Vergütungen, die aber die künftige Aktienkursentwicklung noch nicht einbezog./csc/DP/stw
Zugleich gilt, dass die Manager maximal das 1,7-Fache der sogenannten Zielvergütung erhalten dürfen. Diese wiederum setzt sich aus der Grundvergütung der Vorstände sowie den Zielbeträgen für die variable Vergütung und für die langfristige aktienbasierte Vergütung zusammen. Nach einer Beispielrechnung in dem Geschäftsbericht würde sich demnach eine absolute Obergrenze für die Vergütung von Siemens-Chef Joe Kaeser von derzeit 9,5 Millionen Euro ergeben.
Mit der Umstellung soll vermieden werden, dass etwaige sprunghafte Aktienkurssteigerungen zu unverhältnismäßigen Gehaltssprüngen für die Manager führen. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorstandsvergütungen fußt nämlich auf Aktien. Da deren Zuteilung aber erst nach einer vierjährigen Sperrfrist vorgenommen wird, greift die bereits ab 2014 geltende Regelung erst ab dem Geschäftsjahr 2017/18. Schon bisher gab es im Siemens-Vergütungssystem eine Begrenzung für Boni und aktienbasierte Vergütungen, die aber die künftige Aktienkursentwicklung noch nicht einbezog./csc/DP/stw