💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Gratis entdecken

"Spiegel" - BaFin wirft Deutscher Börse mangelnde Kooperation vor

Veröffentlicht am 30.07.2017, 13:04
© Reuters. FILE PHOTO: Carsten Kengeter, CEO of Deutsche Boerse attends the launch of an initial public offering  at the stock exchange in Frankfurt.

Frankfurt (Reuters) - Die deutsche Finanzaufsicht BaFin fühlt sich nach einem Bericht des "Spiegel" von der Deutschen Börse in der Affäre um die gescheiterte Fusion mit der Londoner LSE (LON:LSE) getäuscht.

Erst durch ein Auskunftsersuchen an die britische Börsenaufsicht habe die BaFin erfahren, dass Börsen-Chef Carsten Kengeter seit seinem Amtsantritt im Juni 2015 fast wöchentlich - insgesamt 15-mal - seinen LSE-Kollegen Xavier Rolet getroffen oder mit ihm telefoniert habe, berichtete das Nachrichtenmagazin am Freitag unter Berufung auf einen Bericht der Bonner Aufseher. Das ergebe sich aus Rolets Terminkalender. Die Börse habe nur vier Termine zugegeben und den Eindruck erweckt, "ein Startschuss für grundsätzliche Überlegungen zu einem Zusammenschluss" mit der LSE sei erst im Dezember 2015 gefallen.

Der Zeitpunkt hat Bedeutung, weil Kengeter im Dezember 2015 für 4,5 Millionen Euro Aktien der Deutschen Börse gekauft hatte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wirft ihm Insiderhandel vor, weil er da schon von den Fusionsplänen gewusst habe, die die Aktie später nach oben trieben. Die Ermittlungen haben auch die hessische Börsenaufsicht auf den Plan gerufen, die Kengeters Zuverlässigkeit überprüft. Kengeter hat die Aktien nach eigenen Angaben im Rahmen eines Vergütungsprogramms gekauft, mit dem Aufsichtsratschef Joachim Faber den ehemaligen Investmentbanker langfristig binden wollte.

© Reuters. FILE PHOTO: Carsten Kengeter, CEO of Deutsche Boerse attends the launch of an initial public offering  at the stock exchange in Frankfurt.

Laut "Spiegel" ist die Staatsanwaltschaft Frankfurt der Ansicht, Kengeter hätte die Aktien nicht kaufen dürfen, obwohl die Rechts- und Compliance-Abteilung der Börse ihm das erlaubt habe. Diese habe die Genehmigung auf einer "unzureichend erhobenen Informationslage" erteilt, Kengeter habe keine Informationen über den Stand der Fusionsverhandlungen geliefert. Durch die mangelnde Prüfung sei "eine Straftat des Beschuldigten Kengeter nicht verhindert" worden.

Die Deutsche Börse erklärte am Freitag, sie habe von Anfang an gesagt, dass sie mit den Behörden kooperiere. Sie hatte in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft gegen das Unternehmen Geldbußen wegen Insiderhandels und der verspäteten Bekanntgabe der Fusionspläne verhängen und im Gegenzug das Verfahren gegen Kengeter ohne Auflagen einstellen wolle. Letzteres hatten die Behörden aber zurückgewiesen. Über Kengeters Verfahren hätten sie sich noch nicht geäußert.

Auch die BaFin prüft Konsequenzen aus den Erkenntnissen der Staatsanwälte. Sie habe ihre Bewertung des Falls aber noch nicht abgeschlossen, sagte BaFin-Präsident Felix Hufeld in einem "Deutschlandfunk"-Interview, das am Sonntag ausgestrahlt werdem soll. "Da werden wir uns in absehbarer Zeit zu äußern." Zu dem "Spiegel"-Bericht äußerte sich die BaFin nicht. Die LSE und die britische Finanzaufsicht FCA nahmen ebenfalls keine Stellung.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.