HAMM (dpa-AFX) - Die Textilindustrie ist auch in zweiter Instanz mit einer Musterklage gegen die umstrittene Ökostrom-Umlage gescheitert. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sei verfassungsgemäß, entschied das Oberlandesgericht Hamm am Dienstag und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Bochum. Zugleich ließ das Gericht Revision zum Bundesgerichtshof zu.
Ein Textilunternehmer hatte die Stadtwerke Bochum verklagt. Unterstützt wird er von der Textilindustrie. Der Branchenverband hält die Umlage für verfassungswidrig. Er will notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Bisher haben drei Landgerichte die Klagen zurückgewiesen. Die EEG-Umlage von 5,3 Cent pro Kilowattstunde wird auf den Strompreis aufgeschlagen. (Az.: 19 U 180/12)/mb/DP/kja
Ein Textilunternehmer hatte die Stadtwerke Bochum verklagt. Unterstützt wird er von der Textilindustrie. Der Branchenverband hält die Umlage für verfassungswidrig. Er will notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Bisher haben drei Landgerichte die Klagen zurückgewiesen. Die EEG-Umlage von 5,3 Cent pro Kilowattstunde wird auf den Strompreis aufgeschlagen. (Az.: 19 U 180/12)/mb/DP/kja