Bei der Steinhoff International Holdings Ltd (DE:SNHG) (kurz „Steinhoff“) kann es nun jederzeit zu der Veröffentlichung einer Nachricht in Bezug auf Insolvenz oder Abwendung einer Insolvenz kommen. Der Termin 20. Juli steht: Bis dahin haben diverse Gläubiger zugestimmt, nichts zu unternehmen, was Steinhoff in die Insolvenz treibt. Und dieses Zeitfenster sollte das Steinhoff-Management nun wirklich nutzen, um eine tragfähige Lösung für das Schuldenproblem zu finden! Wenn nicht, dann droht die Insolvenz und dann könnte es wohl in der Tat „Totalverlust“ für die Steinhoff-Aktionäre bedeuten. Denn bei einer Insolvenz ist Fremdkapital im Normalfall vorrangig gegenüber Eigenkapital.
Steinhoff: Im Falle einer Insolvenz droht den Aktionären ein Totalverlust
Das bedeutet, dass bei einer Insolvenz mit den vorhandenen Assets erst die diversen Gläubiger befriedigt werden müssten, bevor die Aktionäre etwas erhalten. Und es wäre unwahrscheinlich, dass für die Aktionäre dann etwas übrig bleibt. Völlig ausschließen lässt sich dies indes nicht – schließlich waren die jüngst veröffentlichten Halbjahreszahlen nicht von einem Wirtschaftsprüfer testiert („un-audited“) und wer weiß, ob diese deshalb ein realistisches Bild der Lage abgeben. Und wer weiß, ob Steinhoff bis zum 20. Juli eine Lösung für das Schuldenproblem präsentiert. Solange es dazu von Steinhoff keine Neuigkeiten gibt, ist gewissermaßen alles möglich.
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Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.