Bei der Steinhoff International Holdings (DE:SNHG) (kurz „Steinhoff“) steht nicht nur am 20. September in London ein potenziell wichtiger Termin an – ein Treffen mit den Gläubigern -, sondern es gab ja auch Ende August ein Briefing von Unternehmensvertretern durch das Parlament Südafrikas. Auch wenn dieser Termin inzwischen etwas zurückliegt, ist es ganz interessant, sich die dazu auf der Internetseite von Steinhoff eingestellte Powerpoint-Präsentation anzuschauen. Denn schließlich geht es auch darum, ob die Steinhoff-Aktie an der Börse Johannesburg/Südafrika gelistet bleiben kann. Schließlich sind die Publizitätspflichten verletzt worden – der Geschäftsbericht für das vorige Geschäftsjahr ist bekanntlich immer noch nicht veröffentlicht.
Steinhoff: Bis Ende Dezember 2018 soll es die Zahlen für das vorige Geschäftsjahr geben
In der Powerpoint-Präsentation macht Steinhoff jedenfalls den Eindruck, es ernst zu meinen mit Veröffentlichung von Informationen und Aufarbeitung der bilanziellen Unregelmäßigkeiten. So ist in dem Dokument u.a. davon die Rede, dass man mit der zuständigen Behörde vollständig kooperiere und vor Ende Dezember 2018 die geprüften Zahlen für das vorige Geschäftsjahr veröffentlichen möchte. Auch wird betont, dass das Unternehmen in diesem Jahr bis zum Zeitpunkt des Briefings bereits über 75 Meldungen veröffentlicht habe – und zwar geht es da um sogenannte SENS-Mitteilungen, was in Südafrika für den Aktienmarkt relevante Mitteilungen sind.
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Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.