Bei der Steinhoff International Holdings (DE:SNHG) (kurz „Steinhoff“) ist der nächste Termin, den es zu beachten gilt, der 20. November. Bis zu dem Tag sollen die in den sogenannten „lock-up-agreements“ (LUA) mit den Gläubigern vereinbarten Punkte implementiert werden. Dabei geht es darum, dass diese Gläubiger Steinhoff gewissermaßen Luft zum Atmen verschaffen. Es bedeutet nicht, dass sie auf ihre Forderungen verzichten – insofern wird es hier darauf ankommen, ob Steinhoff die Restruktuierung der Schulden nutzen kann, um dann im operativen Geschäft punkten zu können und da einen freien Cash Flow generieren kann.
Steinhoff: Bis zum 20. November soll diese Umsetzung erfolgen
Die Implementierung der LUA-Maßnahmen könnte als notwendige, aber noch nicht als hinreichende Maßnahme für das Überleben des Steinhoff-Konzerns gesehen werden. Insofern: Die Hausaufgaben müssen erstmal gemacht werden, was hier die Umsetzung des LUA-Abkommens bedeutet. Dabei hatte Steinhoff eigentlich schon bis zum 20. Oktober umsetzen sollen – die Frist war auf den 20. November verlängert worden, über 85% der Gläubiger sollen zugestimmt haben. Hoffentlich hat da Steinhoff keine wichtigen Gläubiger verärgert. Aus der Meldung von Steinhoff ging allerdings nicht klar hervor, ob es da um mehr als 85% in Bezug auf die Zahl der Gläubiger geht oder mehr als 85% in Bezug auf das Volumen der Forderungen.
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Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.
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