Hamburg, 18. Sep (Reuters) - Der Streit eine Barabfindung von Kleinaktionären des Lkw-Bauers MAN MANG.DE wird vor einem höheren Gericht fortgesetzt. Sowohl der VW-Konzern als auch eine Gruppe von institutionellen Anlegern legten am Freitag Beschwerde beim Oberlandesgericht München gegen ein Urteil des Landgerichts ein. Die erste Instanz hatte Ende Juli entschieden, dass den Kleinaktionären eine höhere Abfindung als die von VW gebotenen 80,89 Euro je Anteilschein zustehen. Die Handelskammer setzte die Abfindung auf 90,29 Euro fest.
Dies ist einer Gruppe von institutionellen Anleger immer noch zuwenig. Das Urteil des Landgerichts gehe zwar in die richtige Richtung und sei insofern ein Etappensieg: "Nach unserer Überzeugung liegt der wahre wirtschaftliche Wert je MAN-Aktie allerdings in der Bandbreite zwischen 114,54 und 120,11 Euro", sagte Rechtsanwalt Peter Dreier. Seine Kanzlei habe sich daher entschieden, das Verfahren fortzuführen.
VW habe ebenfalls Beschwerde gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt, sagte eine Konzernsprecherin auf Anfrage.
VW hatte im Sommer 2012 die Schwelle von 75 Prozent der Anteile an MAN überschritten. Damit wurde ein Abfindungsangebot fällig, das im März 2013 vorgelegt wurde. Über die Tochter Truck & Bus bot VW den MAN-Aktionären 80,89 Euro ja Aktie. Das war nur etwas mehr als die 79,20 Euro, die der Konzern mindestens zahlen musste, aber weit weniger als die 95 Euro, die im Markt erwartet worden waren. Einzelne Aktionärsvertreter hatten weit über 100 Euro angesetzt. Bei der Hauptversammlung von MAN im Sommer 2013 sicherte sich der VW-Konzern mittels eines Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrags den vollen Zugriff auf die Lkw-Tochter.