Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung will mit einem Umwandlungsgesetz sicherstellen, dass deutsche Unternehmen in einer Limited-Rechtsform nach dem Brexit nicht die Niederlassungsfreiheit in Deutschland verlieren.
"Gerade viele Kleinunternehmen und Existenzgründer haben sich in der Vergangenheit für die einfach zu gründende englische Limited entschieden", sagte Justizministerin Katarina Barley dem "Handelsblatt". Mit dem Brexit stünden sie vor einer ernstzunehmenden Herausforderung. "Ihnen wollen wir helfen", sagte die SPD-Ministerin.
Dem Gesetzentwurf zufolge seien schätzungsweise 8.000 bis 10.000 Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft nach britischem Recht betroffen, die ihren Verwaltungssitz in der Bundesrepublik hätten, berichtete die Zeitung. Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU verlören sie ihre Niederlassungsfreiheit und würden in Deutschland nicht mehr als Gesellschaften anerkannt. Für die Gesellschafter könne dies gravierende Folgen haben, da sie im Ernstfall mit ihrem Privatvermögen auch für Altschulden der Gesellschaft persönlich hafteten, sagte ein Sprecher des Justizministeriums dem "Handelsblatt". Mit dem Umwandlungsgesetz würde den Gesellschaften die Möglichkeit gegeben, unter Nutzung eines Verschmelzungsverfahrens in eine inländische Gesellschaftsrechtsform zu wechseln. Allerdings müssten die Unternehmer selbst aktiv werden, ansonsten müssten sie damit rechnen, automatisch in einer "Auffangrechtsform" mit hohen Haftungsrisiken zu landen, heißt es in dem Bericht.