BONN (dpa-AFX) - Die Postbank muss eine Bearbeitungsgebühr für einen Verbraucherkredit zurückzahlen. Die Berufungskammer des Bonner Landgerichts habe eine entsprechende Entscheidung aus erster Instanz bestätigt, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Die Vereinbarung über das zu zahlende Bearbeitungsentgelt sei wegen unangemessener Benachteiligung des Verbrauchers unwirksam, hieß es in der Entscheidung. (AZ: 8 S 293/12)
Die Kläger hatten im März vergangenen Jahres über das Internet mit der Postbank AG einen Kreditvertrag über 40 000 Euro abgeschlossen. In einem vorgefertigten Abschnitt des Vertrages hieß es, für die Kapitalüberlassung werde ein Bearbeitungsentgelt fällig, das mit 1200 Euro berechnet wurde. Der Gesamtdarlehensbetrag belief sich auf 49 129,27 Euro. Im Oktober 2012 hatte das Amtsgericht der Klage auf Rückzahlung von 1200 Euro zuzüglich Zinsen stattgegeben.
Mit ihrer Berufung hatte die Postbank keinen Erfolg. Das für die Kapitalüberlassung geschuldete Bearbeitungsentgelt stelle ein unzulässiges zusätzliches Entgelt für die Erfüllung der Pflichten der Bank dar, urteilte die Kammer. Die Bearbeitung und Auszahlung des Darlehens an den Kunden erfolge im eigenem Interesse der Bank.
Beim Bonner Landgericht sind mehrere entsprechende Klagen gegen die Postbank anhängig. Die Kammer hat die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen./wae/DP/fbr
Die Kläger hatten im März vergangenen Jahres über das Internet mit der Postbank AG einen Kreditvertrag über 40 000 Euro abgeschlossen. In einem vorgefertigten Abschnitt des Vertrages hieß es, für die Kapitalüberlassung werde ein Bearbeitungsentgelt fällig, das mit 1200 Euro berechnet wurde. Der Gesamtdarlehensbetrag belief sich auf 49 129,27 Euro. Im Oktober 2012 hatte das Amtsgericht der Klage auf Rückzahlung von 1200 Euro zuzüglich Zinsen stattgegeben.
Mit ihrer Berufung hatte die Postbank keinen Erfolg. Das für die Kapitalüberlassung geschuldete Bearbeitungsentgelt stelle ein unzulässiges zusätzliches Entgelt für die Erfüllung der Pflichten der Bank dar, urteilte die Kammer. Die Bearbeitung und Auszahlung des Darlehens an den Kunden erfolge im eigenem Interesse der Bank.
Beim Bonner Landgericht sind mehrere entsprechende Klagen gegen die Postbank anhängig. Die Kammer hat die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen./wae/DP/fbr