Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nach eigenen Angaben im Streit mit dem Pokémon-Go-Entwickler Niantic einen Erfolg errungen. Die US-Spielefirma habe zu allen vom vzbv kritisierten Punkten in den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen eine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben, teilte der Verband am Montag mit. Die fraglichen Klauseln würden bis Jahresende überarbeitet.
Der vzbv hatte Niantic im Juli abgemahnt. Insgesamt 15 Punkte in den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Smartphone-Spiels Pokémon Go wurden von den Verbraucherschützern angegriffen. Sie warfen Niantic insbesondere vor, sich zu weitgehende Rechte einzuräumen.
Das Unternehmen konnte demnach den Vertrag mit dem Nutzer jederzeit einseitig verändern oder fristlos kündigen. Auch wollte Niantic in vielen Fällen nach alleinigem Ermessen den Zugang zum Spiel sperren können. Weitere Kritik des vzbv entzündete sich an den Modalitäten für In-App-Käufe und an der Weitergabe von Nutzerdaten ohne Einwilligung der Betroffenen.
Pokémon Go animiert die Spieler, mit ihrem Smartphone durch die Gegend zu laufen und in der "echten Welt" versteckte Pokémon-Figuren "einzufangen". Um die App entwickelte sich ein weltweiter Hype.