BERLIN (dpa-AFX) - Verbraucherschützer haben sich in erster Instanz mit einer Klage gegen verschiedene Punkte der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Google durchgesetzt. Das Landgericht Berlin erklärte insgesamt 25 Klauseln für rechtswidrig, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag mitteilte. Sie seien zu unbestimmt formuliert gewesen oder hätten die Rechte der Verbraucher unzulässig eingeschränkt. Google will in Berufung gehen.
Bei 13 der Klauseln geht es um den Datenschutz. Google habe sich in der Datenschutzerklärung unter anderem das Recht vorbehalten, 'möglicherweise' gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder 'unter Umständen' personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander zu verknüpfen, erläuterte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Für Verbraucher sei unklar geblieben, wozu sie ihre Zustimmung genau erteilen sollten, kritisierte er.
Google ist der Ansicht, dass die Verbraucherschützer nicht befugt sind, gegen die Datenschutz-Bestimmungen zu klagen, weil sie nicht Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien.
Bei den zwölf betroffenen Nutzungsbestimmungen geht es unter anderem um das Recht von Google, Anwendungen von einem Gerät zu entfernen sowie Funktionen von Diensten einzustellen.
'Wir werden gegen das Urteil Berufung einlegen. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen sind', erklärte ein Google-Sprecher am Dienstagabend./so/DP/he
Bei 13 der Klauseln geht es um den Datenschutz. Google habe sich in der Datenschutzerklärung unter anderem das Recht vorbehalten, 'möglicherweise' gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder 'unter Umständen' personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander zu verknüpfen, erläuterte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Für Verbraucher sei unklar geblieben, wozu sie ihre Zustimmung genau erteilen sollten, kritisierte er.
Google ist der Ansicht, dass die Verbraucherschützer nicht befugt sind, gegen die Datenschutz-Bestimmungen zu klagen, weil sie nicht Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien.
Bei den zwölf betroffenen Nutzungsbestimmungen geht es unter anderem um das Recht von Google, Anwendungen von einem Gerät zu entfernen sowie Funktionen von Diensten einzustellen.
'Wir werden gegen das Urteil Berufung einlegen. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen sind', erklärte ein Google-Sprecher am Dienstagabend./so/DP/he