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Verbraucherschützer: Verunsicherung von Reisenden nach Unister-Pleite wächst

Veröffentlicht am 15.08.2016, 12:54
Nach der Pleite des Leipziger Internetunternehmens Unister wächst nach Angaben von Verbraucherschützern bei Buchungen von Reiseleistungen die Verunsicherung von Kunden. (Photo Hendrik Schmidt. dpa)

Nach der Pleite des Leipziger Internetunternehmens Unister wächst nach Angaben von Verbraucherschützern bei Buchungen von Reiseleistungen die Verunsicherung von Kunden. (Photo Hendrik Schmidt. dpa)

Nach der Pleite des Leipziger Internetunternehmens Unister wächst nach Angaben von Verbraucherschützern die Verunsicherung von Kunden bei der Buchung von Reiseleistungen. Derzeit meldeten sich zunehmend verunsicherte Verbraucher, die um die "ordnungsgemäße Durchführung ihrer bald anstehenden Reisen" fürchteten, teilte die Verbraucherzentrale Sachsen am Montag mit. Sorgen bereitet demnach den Kunden vor allem die Frage, ob Unister-Unternehmen das eingezogene Geld auch an Hotels und Reiseveranstalter weitergeleitet haben.

Die Verbraucherzentrale schilderte einen Fall, wonach eine Urlauberin erst nach der Ankunft in ihrem Hotel auf Kreta erfahren habe, dass dieses vom entsprechenden Unister-Portal keine Zahlung erhalten habe. Sie sei daraufhin zurückgeflogen und fordere nun Entschädigung von der Versicherung des Veranstalters.

In einem anderen Fall sei einem Verbraucher auf Nachfrage von einem Unister-Unternehmen geantwortet worden, dass die Zahlung sicher sein "sollte". Bei Problemen vor Ort könne nach der Reise eine Reklamation eingereicht werden. Die Antwort sei jedoch nicht von dem Unister-Unternehmen gekommen, bei dem der Kunde gebucht und nachgefragt hatte, sondern von einem anderen.

Unister hatte Mitte Juli Insolvenz angemeldet, nachdem Gründer und Gesellschafter Thomas Wagner tödlich mit dem Flugzeug verunglückt war. Mehrere Tochterfirmen rutschten danach ebenfalls in die Insolvenz. Seit diesem Montag können Kaufinteressenten für Teile von Unister die Bücher der Firma prüfen. Als wertvollster Teil der Insolvenzmasse gilt der Pauschalreisebereich, zu dem unter anderem das Portal ab-in-den-urlaub.de gehört.

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