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Versicherungsschutz für Maschine auch bei vorsätzlichem Absturz

Veröffentlicht am 26.03.2015, 17:00
Versicherungsschutz für Maschine auch bei vorsätzlichem Absturz
ALVG
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MÜNCHEN (dpa-AFX) - Für eine abgestürzte Maschine bestünde nach Einschätzung aus Branchenkreisen auch im Fall eines vorsätzlich herbeigeführten Absturzes durch den Co-Piloten Versicherungsschutz. Die Versicherung gilt diesen Angaben zufolge unabhängig von der Ursache des Unglücks. Der führende Versicherer für das Flugzeug ist die Münchner Allianz-Versicherung. "Wir stehen bereit, unseren Kunden so umfassend und so schnell wie möglich zu unterstützen und arbeiten dabei eng mit den anderen beteiligten Versicherern zusammen", hatte das Unternehmen nach dem Absturz am Dienstag erklärt. Wie in der Luftfahrtversicherung üblich, trage der Konzern die Deckung gemeinsam mit mehreren anderen Versicherern.

Zu den neuen Erkenntnissen über die Absturzursache wollte sich die Allianz (XETRA:ALVG) am Donnerstag aber nicht äußern. Zunächst müsse das Ergebnis der offiziellen Ermittlungen abgewartet werden. Auch bei der Ende 2014 vor Indonesien abgestürzten Air-Asia-Maschine und den beiden Flugzeugunglücken der Malaysia Airline im vergangenen Jahr war die Allianz betroffen. Der Konzern ist nach eigenen Angaben seit Beginn der motorisierten Luftfahrt weltweit die Nummer eins bei der Luftversicherung.

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