Im Jahr 2017 stellte die Staatsanwaltschaft in München bei einer Razzia 185 Aktenordner sowie zahlreiche elektronische Unterlagen bei der von VW beauftragten Kanzlei Jones Davy im Zusammenhang mit dem Dieselskandal sicher. Volkswagen (DE:VOWG) wehrte sich jedoch dagegen, dass diese Dokumente ausgewertet werden dürfen und legte dagegen Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Jenes entschied jetzt jedoch, dass die Durchsuchung der Büros verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Damit stehen der Staatsanwaltschaft sämtliche Dokumente zur weiteren Verwendung offen, was der Aufklärung des Dieselskandals einen großen Schub verleihen könnte. Mittlerweile werden 20 Personen beschuldigt, unter anderem an Betrug sowie strafbarer Werbung mit manipulierten Audi-Motoren beteiligt gewesen zu sein. Audi-Chef Rupert Stadler sitzt derzeit deshalb in Untersuchungshaft.
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Ein Beitrag von Robert Sasse.