Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 50 % auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

Volkswagen muss in Dieselskandal Sonderprüfer einsetzen

Veröffentlicht am 08.11.2017, 17:36
Aktualisiert 08.11.2017, 17:40
© Reuters.  Volkswagen muss in Dieselskandal Sonderprüfer einsetzen
VOWG
-

Frankfurt (Reuters) - Volkswagen (DE:VOWG) hat in der juristischen Auseinandersetzung mit der Aktionärsvereinigung DSW eine empfindliche Niederlage erlitten.

Das Oberlandesgericht Celle entschied am Mittwoch, dass der Wolfsburger Autokonzern zur Aufklärung des Dieselskandals einen Sonderprüfer einsetzen muss. Die Entscheidung ist rechtskräftig, VW kann keine Berufung einlegen. (Az.: 9 W 86/17)

Der Sonderprüfer soll untersuchen, ob Vorstand und Aufsichtsrat von VW im Zusammenhang mit dem Dieselskandal ihre Pflichten verletzt und dem Unternehmen einen Schaden zugefügt haben. Insbesondere soll er prüfen, wann der Vorstand erstmals Kenntnis von den Abgasmanipulationen hatte oder hätte haben müssen. Dabei geht es auch um die Frage, ob der Vorstand gegen Veröffentlichungspflichten verstoßen hat, in dem der Kapitalmarkt nicht rechtzeitig über den Skandal informiert wurde. Zum Sonderprüfer bestellte das Gericht den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Rüdiger Reinke von der Kanzlei Roelfs. Die Kosten für seine Arbeit muss VW tragen.

Volkswagen hatte für seine eigenen Ermittlungen die US-Anwaltskanzlei Jones Day beauftragt. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung hält der Konzern diesen Bericht unter Verschluss. Mit internen Ermittlungen allein sei den Interessen der Aktionäre nicht gedient, hieß es in dem Reuters vorliegenden Gerichtsbeschluss. "Für die VW-Aktionäre, die im Zuge des Dieselskandals viel Geld verloren haben, ist das ein ausgesprochen guter Tag", sagte Rechtsanwalt und DSW-Vizepräsident Klaus Nieding. "Jetzt kommt endlich Licht in das von Volkswagen so lange gehütete Dunkel."

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hatte im Namen von drei US-Fonds geklagt. In der Vorinstanz war sie mit ihrem Antrag auf Einsetzung eines Sonderprüfers noch gescheitert.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.