📈 69% der S&P 500-Aktien schlagen den Index – Nutze KI, um die Besten zu finden!Hot Stocks zeigen

Volkswagen muss weiter auf Milliarden-Vergleich in den USA warten

Veröffentlicht am 19.10.2016, 11:55
Volkswagen muss weiter zittern: Die endgültige Entscheidung der US-Justiz über den milliardenschweren Vergleichsvorschlag zugunsten hunderttausender Besitzer von Dieselautos lässt auf sich warten. (Photo JOHN MACDOUGALL. AFP)
VOWG
-

Volkswagen muss weiter zittern: Die endgültige Entscheidung der US-Justiz über den milliardenschweren Vergleichsvorschlag zugunsten hunderttausender Besitzer von Dieselautos lässt auf sich warten. (Photo JOHN MACDOUGALL. AFP)

Volkswagen (DE:VOWG) muss weiter zittern: Die endgültige Entscheidung der US-Justiz über den milliardenschweren Vergleichsvorschlag zugunsten hunderttausender Besitzer von Dieselautos lässt auf sich warten. Bundesrichter Charles Breyer gab bei einer Anhörung am Dienstag aber zu erkennen, dass er dem Vorschlag weitgehend positiv gegenübersteht. Die Klägeranwältin Elizabeth Cabraser forderte eine rasche Zustimmung Breyers. Dieser will nun kommende Woche entscheiden.

Breyer hatte die Vereinbarung, wonach Volkswagen 14,7 Milliarden Dollar (13,4 Milliarden Euro) zahlen soll, bereits im Juli im Grundsatz und vorläufig gebilligt. Vorgesehen ist, dass der Konzern insgesamt rund zehn Milliarden Dollar an Entschädigungen an die Besitzer der betroffenen rund 480.000 Fahrzeuge mit Zwei-Liter-Motoren zahlt. Der Rest soll in die Bekämpfung der Luftverschmutzung und Förderung emissionsfreier Wagen fließen.

Bereits für Dienstag war eine endgültige Entscheidung des Richters erwartet worden. Er verschob seine Stellungnahme jedoch auf kommenden Dienstag. Breyer sagte, er "neige stark dazu", der Einigung zuzustimmen. Allerdings wolle er sich Zeit nehmen, um die jüngsten Stellungnahmen zu dem Vorschlag genau zu überprüfen. Möglicherweise seien noch Nachbesserungen nötig.

Die Klägervertreterin Cabraser mahnte, die ganze Angelegenheit sei "kompliziert, riskant und langwierig". Zeit spiele eine entscheidende Rolle. "Die Leute sollten nicht jahrelang warten für eine augenscheinlich perfekte Lösung." Volkswagen-Anwalt Robert Giuffra warb ebenfalls für den Vergleich. Dieser sei "sehr fair und angemessen".

Nicht in den Vorschlag einbezogen sind die ebenfalls betroffenen rund 80.000 Drei-Liter-Dieselwagen in den USA. Breyer hat Volkswagen aufgefordert, bis zu einer Anhörung am 3. November konkrete Lösungsvorschläge für diese Fahrzeuge zu präsentieren. Der Konzern hat in Aussicht gestellt, die Schummeleien bei diesen Wagen ohne aufwändige Umrüstung, sondern mittels einer relativ einfachen Überarbeitung der Software beheben zu können.

Volkswagen hatte sich zudem erst vor Kurzem mit von dem Skandal betroffenen US-Vertragshändlern auf einen Vergleich geeinigt. Demnach sollen die 652 Händler insgesamt 1,2 Milliarden Dollar erhalten. Auch dieser Vergleich muss von dem Gericht in San Francisco noch gebilligt werden.

Parallel dazu sieht sich Volkswagen in den USA mit einer Reihe weiter Klagen sowie Ermittlungen zu dem Abgasskandal konfrontiert. Das Justizministerium in Washington ermittelt wegen mutmaßlicher krimineller Machenschaften, eine Reihe von Bundesstaaten hat in den vergangenen Monaten neue Klagen gegen den Konzern wegen mutmaßlicher Verstöße gegen ihre Umwelt- und Verbrauchergesetze erhoben.

Volkswagen hatte im September 2015 auf Druck der US-Behörden zugegeben, weltweit in rund elf Millionen Diesel-Fahrzeuge unterschiedlicher Marken die illegale Software eingebaut zu haben. Sie reduziert den Ausstoß von schädlichen Stickoxiden bei standardisierten Tests.

In Deutschland läuft die Umrüstung der betroffenen Autos offenbar sehr schleppend. Von den 2.555.880 manipulierten Autos mit 1,6- und 1,2-Liter-Varianten des EA-189-Motors seien bisher nur rund 240.000 umgerüstet worden, berichtete das "Handelsblatt" am Mittwoch unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion. Das sind weniger als zehn Prozent.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.