Vonovia (DE:VNAn) steht schon einige Zeit in der Kritik. Von Verbraucherschützern wird dem größten Wohnungsunternehmen Deutschlands regelmäßig vorgeworfen, vor allem nach Sanierungen überhöhte Mieten zu verlangen und somit Menschen aus ihren Wohnungen zu verdrängen. Vonovia weist derlei Anschuldigungen genauso regelmäßig zurück. In Stuttgart wird es für das Unternehmen jetzt allerdings ernst – und im Zweifel auch teuer.
Die Stadt prüft den Fall
Wie die Stuttgarter Nachrichten vermelden, hat eine Mieterinitiative Anzeige gegen das Immobilienunternehmen erstattet. „Wir zeigen hiermit an, dass die Vonovia bei Wiedervermietungen in Stuttgart nicht nur gegen die Mietpreisbremse, sondern auch gegen Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes verstößt. Wir verlangen von der Stadt Stuttgart, dass sie diese Ordnungswidrigkeit verfolgt“, zitiert das Blatt aus dem Schreiben. Nach Einschätzung der Initiative sei der Tatbestand der Mietpreisüberhöhung in vielen Fällen erfüllt. Für diese können Bußgelder bis zu 50 000 Euro verhängt werden können. Die Stadt hat den Eingang der Anzeige laut Stuttgarter Nachrichten bestätigt, der Fall werde geprüft.
Mietwucher erst ab 50 Prozent Mietpreisüberhöhung
Eine Mietpreisüberhöhung liegt dann vor, wenn die Miete „unter Ausnutzung eines geringen Angebots“ zwischen 20 und 50 Prozent über den ortsüblichen Vergleichsmieten liegt. Dies zu kontrollieren, ist Sache der Kommune. Übersteigt eine Preisüberhöhung 50 Prozent, ist der Straftatbestand des Mietwuchers erfüllt. Das wäre dann ein Fall für den Staatsanwalt. Aber noch wird, wie gesagt, überprüft, ob an dem Vorwurf überhaupt etwas dran ist.
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Ein Beitrag von Achim Graf.