BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Volkswagen (XETRA:VOW3) hat bei einigen Schadensersatzklagen im Abgasskandal mehr Zeit für Stellungnahmen bekommen. Das Landgericht Braunschweig verlängerte die Frist in sieben Verfahren bis zum 29. Februar, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Der Grund: Der Sachverhalt sei komplex. Zuvor waren bereits Verlängerungen bis in den Januar gewährt worden. Bislang sind nach Gerichts-Angaben 15 Klagen von Anlegern eingegangen. Der Streitwert liege zwischen einigen Tausend und mehr als hunderttausend Euro. Zudem liegen sieben Klagen von Autobesitzern vor.