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VW weist Aktionärsklage zurück -Kein Verstoß gegen Ad-hoc-Pflicht

Veröffentlicht am 02.03.2016, 18:31
Aktualisiert 02.03.2016, 18:40
© Reuters.  VW weist Aktionärsklage zurück -Kein Verstoß gegen Ad-hoc-Pflicht
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Frankfurt, 02. Mrz (Reuters) - Volkswagen VOWG_p.DE hat beim Landgericht Braunschweig Widerspruch gegen Aktionärsklagen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal erhoben. "Volkswagen hält die anhängigen Aktionärsklagen für unbegründet", teilte der Konzern am Mittwoch mit. Die im Aktienrecht vorgeschriebene Pflicht zur Veröffentlichung potenziell aktienkursbewegender Erkenntnisse (Ad-hoc-Pflicht) sei nicht verletzt worden, weil dem Vorstand erst am 18. September 2015 - unmittelbar bevor der Skandal bekannt wurde - wesentliche Informationen rund um die Manipulation von Diesel-Motoren bekannt geworden seien.

Die Aktionäre machen vor Gericht geltend, VW habe zu spät über die Manipulationen informiert und damit die Ad-hoc-Pflicht verletzt. Am 18. September vergangenen Jahres hatte nicht VW, sondern die US-Umweltbehörde EPA den Vorgang öffentlich gemacht. VW räumte die Manipulationen, die weltweit rund elf Millionen Fahrzeuge betreffen, erst zwei Tage später ein.

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