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VW-Diesel-Fahrer können gegen Leasing-Nachzahlung klagen

Veröffentlicht am 07.11.2017, 16:39
Aktualisiert 07.11.2017, 16:40
© Reuters.  VW-Diesel-Fahrer können gegen Leasing-Nachzahlung klagen
VOWG
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Frankfurt (Reuters) - Der Dieselskandal bei Volkswagen (DE:VOWG) zieht eine weitere Variante von Schadensersatzklagen gegen den Autobauer nach sich: Leasingkunden drohen der Frankfurter Anwaltskanzlei Nieding + Barth zufolge Nachzahlungen am Ende des Vertrages über ein Diesel-Fahrzeug, wenn dessen Restwert gesunken ist.

Diesen Betrag, der vierstellig ausfallen könne, könnten Leasingnehmer gegen den VW-Konzern noch vor Ablauf der Verjährungsfrist Ende dieses Jahres einklagen, erklärte Anwalt Klaus Nieding am Dienstag. Sollte der Leasingvertrag noch über diesen Termin hinaus laufen und damit noch kein Schaden entstanden sein, wäre eine Feststellungsklage zu dem Anspruch ratsam.

Nieding + Barth bündelten in Zusammenarbeit mit dem Prozessfinanzierer Foris mögliche Klagen in Streitgenossenschaften. Kosten fielen für die Kläger dabei nur im Erfolgsfall an in Höhe von 20 bis 30 Prozent des erstrittenen Schadensersatzes, wie Volker Knoop von Fortis erklärte. Etwa vier von zehn Leasingkunden schlössen einen solchen Restwertvertrag mit Nachzahlpflicht bei geringerem Fahrzeugwert ab, sagte Nieding. Es hätten sich schon einige Mandanten gemeldet, die zahlen mussten. Zudem gebe es mehr als 100 Anfragen von Betroffenen.

Die Restwerte waren trotz des im September 2017 aufgeflogenen Skandals um die Manipulation von Dieselabgasen bei VW lange nicht unter Druck geraten. Doch seit Sommer ermittelte die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) einen Rückgang des Restwertes eines drei Jahre alten Dieselwagens auf zuletzt 54,1 Prozent im Vergleich zu 54,4 Prozent im Vorjahr. Die Diskussion um drohende Diesel-Fahrverbote in Großstädten lässt die Gebrauchtwagenpreise für Selbstzünder sinken und die Neuzulassungen von Diesel-Pkw einbrechen.

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