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VW-Vergleich in USA befeuert Verbraucherschutzpläne im Justizressort

Veröffentlicht am 29.06.2016, 15:52
© Reuters. E-Golf cars in production line at Volkswagen in Wolfsburg
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Berlin (Reuters) - Das Bundesjustizministerium will vor dem Hintergrund des Milliarden-Vergleichs von VW in den USA zur Beilegung des Dieselskandals den Verbraucherschutz vorantreiben.

"Wir wollen den kollektiven Rechtsschutz in Deutschland weiter ausbauen", sagte Staatssekretär Gerd Billen der Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch. Allerdings sollen sich Konsumenten nicht nach US-Vorbild zu Massenklagen gegen ein Unternehmen zusammenschließen können. Geplant ist eine dagegen eine Ausweitung der Klagerechte von Verbraucherverbänden.

© Reuters. E-Golf cars in production line at Volkswagen in Wolfsburg

Die Überlegungen wurden im Justizministerium bereits vor Ausbruch des "Dieselgates" um Volkswagen (DE:VOWG) verfolgt und werden jetzt durch Forderungen nach ähnlichen Entschädigungen in Europa befeuert. "Verbraucherorganisationen müssen die Möglichkeit haben, Verbraucherrechte wirksam und auf Augenhöhe vor Gericht durchzusetzen", sagte Billen. Das Recht müsse Mittel anbieten, die eine gerechte Kompensation von Schadensersatz- und Erstattungsansprüchen ermöglichten. "Dies gilt auch und gerade bei geringfügigen Ansprüchen", sagte der Staatssekretär mit Blick darauf, dass einzelne Verbraucher bei geringen Verlusten häufig eine kostspielige juristische Auseinandersetzung scheuten.

"Die Lösung wäre ein Musterfeststellungsverfahren: qualifizierte Verbände können massenhaft auftretende verbraucherrechtliche Streitigkeiten mit nur einer Klage und dem Ziel der Klärung zentraler Voraussetzungen und Rechtsfragen vor Gericht bringen", sagte Billen. Sowohl Gerichte als auch Verbraucher und Hersteller könnten mit der Musterfeststellungsklage immer wiederkehrende, gleichartige Streitfragen klären. "Das dient der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und schont die Ressourcen der Justiz."

Ein "Musterfeststellungsverfahren" wäre theoretisch auch auf den Fall VW anwendbar. Allerdings hängt das von der konkreten Gesetzgebung und den darin womöglich vorgesehenen Übergangsregelungen ab. Ob das geplante Gesetz noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird, ist fraglich. Bislang hat das Vorhaben noch nicht einmal das Stadium eines Referentenentwurfs erreicht. Dem Vernehmen nach gibt es Vorbehalte auf Seiten der Union.

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