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WDH: OVG entscheidet über Gemeinschaftsflüge von Air Berlin und Etihad

Veröffentlicht am 05.01.2016, 11:55
Aktualisiert 05.01.2016, 12:10
© Reuters.  WDH: OVG entscheidet über Gemeinschaftsflüge von Air Berlin und Etihad
LHAG
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AB1
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(Wiederholung: Im dritten Satz wurde ein Tippfehler im Namen Etihad korrigiert.)

LÜNEBURG/BERLIN (dpa-AFX) - Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) will möglichst bald im Streit über Gemeinschaftsflüge von Air Berlin (DE:AB1) und Etihad Airways entscheiden. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts am Dienstag in Lüneburg mit. Die Beschwerde von Etihad gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig sei dort am Montag eingegangen und werde an das OVG in Lüneburg weitergeleitet, sagte die Sprecherin. "Dann wird der zuständige 7. Senat prüfen, ob eine Begründung der Beschwerde bereits enthalten ist." Das Verwaltungsgericht in Braunschweig hatte Ende Dezember in einem Eilverfahren entschieden, dass die angeschlagene Air Berlin (XETRA:AB1) auf 31 Strecken ab dem 16. Januar keine Gemeinschaftsflüge mit Etihad mehr anbieten darf. Etihad hatte angekündigt, den Beschluss anzufechten. Der Staatskonzern aus Abu Dhabi will, dass das sogenannte Codesharing weiter erlaubt bleibt. Dabei verkauft Etihad Air-Berlin-Flüge als eigene. Etihad ist mit einem Anteil von 29,2 Prozent größter Aktionär und hat Air Berlin bereits finanziell unterstützt. Die gemeinsame Vermarktung von Flügen ist für Air Berlin ein wichtiger Geschäftspfeiler. Der Streit hatte sich am Montag verschärft. Etihad warf der Bundesregierung Protektionismus zugunsten der deutschen Konkurrentin Lufthansa (XETRA:LHAG) vor.

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