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Weiter Kritik an ARD/ZDF-Videoportal - Kartellamt prüft weiter

Veröffentlicht am 05.04.2012, 15:44
Aktualisiert 05.04.2012, 15:48
BERLIN (dpa-AFX) - ARD und ZDF wollen noch im April in Berlin ein gemeinsames Videoportal gründen, das bislang unter dem Arbeitstitel Germany's Gold lief. Die Gesellschaft soll noch einen endgültigen Namen bekommen, eine GmbH werden und eine Doppelspitze haben. Eine Sprecherin der WDR Mediagroup bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht des 'Handelsblatts'. Das Kartellamt prüft indes weiter, und die Privatsender kritisieren den Vorgang.

Noch 2012 sollen sich dann Besteller aus dem Internet Filme, Dokumentationen und Serien herunterladen können. 'Wir wollen noch in diesem Jahr starten, um das Weihnachtsgeschäft mitzunehmen', sagte Thomas Weymar, Geschäftsführer der ARD-Rechtevertriebstochter Global Screen, dem 'Handelsblatt' beim internationalen Fernsehmarkt MIP TV in Cannes, der am Donnerstag zu Ende geht.

Insgesamt seien 17 Partner an der Firma beteiligt, hieß es von der WDR Mediagroup: ZDF Enterprises mit 33 Prozent, WDR Mediagroup, SWR Media Services und Telepool mit jeweils 11 Prozent seien die größten Gesellschafter. Die Münchner Beta Film, die das Archiv des Filmmoguls Leo Kirch besitzt, halte auch 17 Prozent.

Zu den weiteren Teilhabern zählen danach unter anderem auch die Firmen Brainpool TV GmbH, MME Moviement AG, Studio Hamburg Produktion Gruppe GmbH, Ziegler Film GmbH & Co. KG und ZieglerFilm Köln GmbH. Über die Investitionen machte die WDR Mediagroup keine Angabe. Das 'Handelsblatt' berichtete von einem 'niedrigen zweistelligen Millionenbereich'.

Das Unterfangen stieß besonders bei den Privatsendern auf Kritik - ihnen war vom Kartellamt die Gründung einer gemeinsamen Videoplattform untersagt worden. Als merkwürdig mute es an, 'wenn Beteiligte an dem Projekt kundtun, die noch nicht vorliegende Bewertung des Kartellamtes könne als Zustimmung ausgelegt werden', sagte Jürgen Doetz, Präsident des VPRT, des Interessenverbandes der Privatsender. 'Für uns steht dieses Projekt ganz klar noch unter dem Vorbehalt einer wettbewerbsrechtlichen Prüfung.'

Bei den Plänen von ARD und ZDF bestehen aus Sicht des Bundeskartellamts fusionsrechtlich keine Probleme, hieß vom Kartellamt. Die Beteiligten seien anders als RTL und ProSieben Sat.1 auf dem Fernsehwerbemarkt nicht marktbeherrschend und würden es durch den Zusammenschluss auch nicht werden.

Trotzdem hat das Kartellamt ein Prüfverfahren dazu eingeleitet, ob ein Verstoß gegen das allgemeine Kartellverbot vorliegt. So wird nach Angaben des Kartellamts unter anderem geprüft, ob mit den Plänen Wettbewerbsbeschränkungen auf der Produktions- und Lizensierungsstufe verbunden sind. Das Prüfverfahren laufe noch. ARD und ZDF sei mitgeteilt worden, dass sie etwaige Investitionen in das Gemeinschaftsunternehmen auf eigenes Risiko tätigten./cr/DP/stw

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