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Wichtige Frist im Anlegerverfahren gegen VW verstrichen

Veröffentlicht am 06.10.2017, 10:53
Aktualisiert 06.10.2017, 11:00
© Reuters. Photographers take a photo of a VW logo at the Volkswagen headquarters during a media tour to present Volkswagen's so called "Blaue Fabrik" (Blue Factory) environmental program, in Wolfsburg
VOWG
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Hamburg (Reuters) - Im Anlegerverfahren gegen Volkswagen (DE:VOWG) wegen des Dieselskandals können keine weiteren Ansprüche angemeldet werden.

© Reuters. Photographers take a photo of a VW logo at the Volkswagen headquarters during a media tour to present Volkswagen's so called "Blaue Fabrik" (Blue Factory) environmental program, in Wolfsburg

Bis zum Ablauf der Frist am 8. September seien insgesamt 1955 Anmeldungen mit Forderungen von insgesamt 350 Millionen Euro eingegangen, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig am Freitag mit. Diese Anleger erreichen damit, dass ihre Ansprüche bis zum Abschluss des Verfahrens nicht verjähren. Sie werden damit aber nicht zu Beteiligten des Musterverfahrens, sondern müssen ihre Ansprüche im Anschluss selbst vor Gericht durchsetzen.

Als Musterklägerin hatte das Oberlandesgericht die Fondsgesellschaft Deka Investment ausgewählt. Ihre Klage wird exemplarisch für gleichgelagerte Anlegerklagen verhandelt. Beim Landgericht Braunschweig wurden den Angaben zufolge bislang rund 1640 Klagen mit Forderungen von insgesamt rund neun Milliarden Euro erhoben. Davon seien bisher rund 1550 Verfahren mit einem Gesamtvolumen von drei Milliarden Euro ausgesetzt, für die das beim Oberlandesgericht geführte Musterverfahren bindend sein werde. Die übrigen Klagen würden noch geprüft.

Die Kläger werfen Volkswagen vor, sie zu spät über die betrügerische Manipulation von Abgaswerten bei Dieselautos informiert zu haben, und fordern Schadensersatz für Kursverluste. Der Konzern, der die Manipulation vor zwei Jahren auf Druck der US-Umweltbehörden zugab, weist die Vorwürfe zurück. Insgesamt kostet die Aufarbeitung des Dieselskandals Volkswagen bereits mehr als 25 Milliarden Euro.

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