BERLIN/KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will nach dem Karlsruher Urteil zur Erbschaftsteuer an den Privilegien für Firmenerben festhalten. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte am Mittwoch in Berlin, die Richter hätten lediglich einzelne Fragen der Abgrenzung beanstandet. Im Grundsatz aber seien die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen zum Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen anerkannt worden. Dies sei entscheidend. "Die Bundesregierung begrüßt dieses Urteil", sagte er. Die geforderten Neuregelungen würden "so zügig wie möglich" umgesetzt.
Nach Angaben von Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU) soll es auch nach einer Neureglung "zu keiner höheren gesamtwirtschaftlichen Belastung kommen" - also zu keinem höheren Aufkommen aus der Erbschaftsteuer. Wie dies gelingen soll, ist allerdings offen. Schäuble hatte schon zuvor klargestellt, dass nur das geändert werde solle, was das Verfassungsgericht verlange.