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ROUNDUP: Merkel stellt Mindestlohn-Korrektur in Aussicht - SPD dagegen

Veröffentlicht am 21.01.2015, 11:06
© Reuters.  ROUNDUP: Merkel stellt Mindestlohn-Korrektur in Aussicht - SPD dagegen

BERLIN (dpa-AFX) - Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat Änderungen beim gerade erst in Kraft getretenen Mindestlohn in Aussicht gestellt. Der Mindestlohn sei von weiten Teilen der Gesellschaft gewünscht worden, sagte sie beim Neujahrsempfang des CDU-Kreisverbands in ihrem Wahlkreis in Greifswald am Dienstagabend. Aber die CDU werde darauf achten, wo man gegebenenfalls Bürokratie abbauen könne. "Denn wir wollen kleineren Unternehmen das Leben nicht zu einer dauerhaften bürokratischen Herausforderung machen." Der Wirtschaftsflügel von CDU/CSU pocht auf weniger Bürokratie - so soll die Schwelle für die Dokumentationspflicht von 2958 Euro Bruttoverdienst im Monat auf 1900 Euro gesenkt werden. Die SPD wies den Vorstoß kategorisch zurück.

"Das Gesetz ist seit drei Wochen in Kraft, da sehe ich überhaupt keine Notwendigkeit, es zu ändern", sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Zudem betonte er: "Die exakten Bestimmungen im Gesetz sind eine klare Botschaft an die Arbeitgeber: Wir dulden keine Mogelei." Man könne es sich nicht leisten, ein Mindestlohn-Versprechen gesetzlich zu garantieren und es dann mangels Kontrolle ins Leere laufen zu lassen, sagte Oppermann. Deswegen würden künftig auch weit über 1000 Zollbeamte die Einhaltung des Mindestlohns kontrollieren und Schwarzarbeit bekämpfen. Arbeitgeber sind laut der Mindestlohn-Verordnung verpflichtet, für bestimmte Arbeitnehmer die Arbeitszeit exakt zu dokumentieren. Ab einem Verdienst von 2958 Euro pro Monat entfällt die Verpflichtung. Außerdem stemmt sich der Wirtschaftsflügel der Union laut ARD gegen bestimmte Dokumentationspflichten bei Minijobs - diese solle aufgehoben werden, wenn in einem Arbeitsvertrag steht, dass der Arbeitnehmer 8,50 Euro pro Stunde - die Höhe des Mindestlohns erhält. Neben Beschwerden über zu viel Bürokratie gibt es auch Ärger im benachbarten Ausland. So gibt es Beschwerden, weil zum Beispiel tschechische LKW-Fahrer bei Transitfahrten durch Deutschland nach dem Mindestlohngesetz Anspruch auf 8,50 Euro je Stunde haben.

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