ATHEN (dpa-AFX) - Im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Schattenwirtschaft hat die Regierung in Athen ein neues Steuergesetz vorgelegt. Die Griechen müssen demnach für Einkommen des kommenden Jahres etwa 2,5 Milliarden Euro mehr Steuern zahlen. Um Niedrigverdienern und Arbeitslosen zu helfen, soll der steuerfreie Betrag von bislang 5000 Euro auf 9500 Euro angehoben werden. Gleichzeitig werden die Steuern auf Zinsen von derzeit zehn auf 15 Prozent erhöht. Wann im Parlament abgestimmt wird, steht noch nicht fest.
Grundlage des am späten Donnerstagabend vorgelegten Steuergesetzes ist der Begriff 'unanfechtbarer Beweis des Einkommens'. Wer große Immobilien, teure Autos, Yachten oder ein Schwimmbad besitzt, soll künftig mehr bezahlen. Belastet werden auch die Einkommensklassen, die über 20.000 Euro jährlich verdienen.
Nach Angaben des Finanzministeriums vom Freitag ist die wichtigste Änderung, dass ab 2013 ein Spitzensteuersatz von 42 Prozent auf Einkommen von jährlich mehr als 42.000 Euro erhoben werden soll. Bislang galt ein Spitzensteuersatz von 45 Prozent für Einkommen von jährlich mehr als 100.000 Euro.
'Wir hoffen damit, die Ärmeren zu entlasten', sagte ein Mitarbeiter des Finanzministeriums der Nachrichtenagentur dpa. Die anderen Einkommensklassen sollen mit 22 Prozent (bis 22.000 Euro jährliches Einkommen) und 32 Prozent (für Einkommen von 22.000 Euro bis 42.000 Euro) besteuert werden.
Das neue Steuergesetz ist eine der Voraussetzungen für die Auszahlung der nächsten Notkredite über 49,1 Milliarden Euro aus dem Rettungsfonds EFSF. Die Finanzminister der Eurogruppe hatten am Donnerstag beschlossen, die Tranche freizugeben./tt/DP/jsl
Grundlage des am späten Donnerstagabend vorgelegten Steuergesetzes ist der Begriff 'unanfechtbarer Beweis des Einkommens'. Wer große Immobilien, teure Autos, Yachten oder ein Schwimmbad besitzt, soll künftig mehr bezahlen. Belastet werden auch die Einkommensklassen, die über 20.000 Euro jährlich verdienen.
Nach Angaben des Finanzministeriums vom Freitag ist die wichtigste Änderung, dass ab 2013 ein Spitzensteuersatz von 42 Prozent auf Einkommen von jährlich mehr als 42.000 Euro erhoben werden soll. Bislang galt ein Spitzensteuersatz von 45 Prozent für Einkommen von jährlich mehr als 100.000 Euro.
'Wir hoffen damit, die Ärmeren zu entlasten', sagte ein Mitarbeiter des Finanzministeriums der Nachrichtenagentur dpa. Die anderen Einkommensklassen sollen mit 22 Prozent (bis 22.000 Euro jährliches Einkommen) und 32 Prozent (für Einkommen von 22.000 Euro bis 42.000 Euro) besteuert werden.
Das neue Steuergesetz ist eine der Voraussetzungen für die Auszahlung der nächsten Notkredite über 49,1 Milliarden Euro aus dem Rettungsfonds EFSF. Die Finanzminister der Eurogruppe hatten am Donnerstag beschlossen, die Tranche freizugeben./tt/DP/jsl