KARLSRUHE (dpa-AFX) - Unter welchen Voraussetzungen Bundesländer Mieterhöhungen begrenzen dürfen, prüft derzeit der Bundesgerichtshof (BGH). Konkret geht es um Berlin: Das Land hatte 2013 entschieden, dass besonders niedrige Wohnungsmieten innerhalb der Stadt in drei Jahren nur noch um 15 Prozent steigen dürfen.
Der BGH bestätigte ein entsprechendes Verfahren. Einen Verhandlungstermin gebe es noch nicht, hieß es. Im Ausgangsfall hatte ein Vermieter aus dem Berliner Stadtteil Wedding seinen Mieter auf dessen Zustimmung zu einer 20-prozentigen Mieterhöhung verklagt.
Das Verfahren betrifft Mieten, die deutlich unterhalb der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Sie dürfen innerhalb von drei Jahren um bis zu 20 Prozent erhöht werden. Die Bundesländer dürfen diese Grenze senken, wenn die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Mietraum gefährdet ist. Das hat Berlin im Mai 2013 getan.
Das Land habe seine Regulierung nicht überzeugend begründet, sagte Inka-Marie Storm vom Haus & Grund. Der Eigentümerverband unterstützt die Klage. Das Land verwendet die Wohnungsbauhilfen des Bundes dem Verband zufolge zudem nicht dazu, das Wohnungsangebot in den begehrten Berliner Bezirken zu erhöhen. "Diese Wohnungspolitik nach Gutsherrenart in Berlin soll nun höchstrichterlich untersucht werden", erklärte Verbandspräsident Rolf Kornemann.
Außer Berlin hätten noch Hamburg und München die Grenze gesenkt. Der Verband rechnet damit, dass das BGH-Verfahren auch Auswirkungen auf die von der Bundesregierung geplante Mietpreisbremse für neue Verträge haben könnte.tb