Mit einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts hat der Tiefbauspezialist Bauer (DE:B5AG) noch im Geschäftsjahr 2020 auf die Verlustjahre 2019 und 2020 reagiert. Doch damit nicht genug: Auf einer außerordentlichen Hauptversammlung will sich das Management schon bald eine weitere Kapitalmaßnahme genehmigen lassen.
Nach Unternehmensangaben soll die außerordentliche Hauptversammlung am 31. März 2021 stattfinden. Auf der Tagesordnung soll dann der Beschluss für die Umsetzung einer gemischten Bar- und Sachkapitalerhöhung stehen. Nach der Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts aus dem Genehmigten Kapital, die im Dezember 2020 umgesetzt wurde, ist dies bereits der zweite Gang an den Geldhahn.
Durch die Kapitalerhöhung soll die Eigenkapitalbasis erhöht und die Bilanzrelationen weiter verbessert werden, heißt es vom Unternehmen. Dahinter dürften aber auch Forderungen der Finanzpartner stecken: Bereits im März 2020 gab das Unternehmen bekannt, aufgrund unterschiedlicher negativer Entwicklungen im Jahr 2019 die mit den Finanzpartnern vereinbarten Covenants zum 31. Dezember 2019 nicht einhalten zu können.
Nach dem Höhenflug der Aktie Ende Dezember 2020 bis Anfang Januar 2021 ging es zuletzt wieder abwärts. Da die Großaktionäre schon angekündigt haben, sich bei der anstehenden Kapitalmaßnahme in wesentlichem Umfang zu beteiligen, sollte bei der Finanzierung von Bauer nichts schief gehen. Dennoch wollen wir die Entwicklung zunächst beobachten.