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BGH verhandelt über Haftung bei PKW-Thermofenstern

Veröffentlicht am 08.05.2023, 09:18
Aktualisiert 12.10.2023, 15:37

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird in einem bahnbrechenden Urteil über die Haftung der Autobauer bei sogenannten Thermofenstern entscheiden. Die Technologie steuert die Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen und wird bei bestimmten Temperaturen heruntergefahren oder ganz ausgeschaltet. Viele Autokäufer sind gegen diese Praxis und halten den Einsatz für rechtswidrig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Einsatz der Thermofenster bereits als grundsätzlich unzulässig eingestuft und den betroffenen Kunden die Möglichkeit gegeben, gegen die Hersteller vorzugehen.

Die bisherige Rechtsprechung des BGHs hat jedoch gezeigt, dass der einzelne Autofahrer keinen Anspruch auf Schadenersatz hat, da die europäischen Regelungen nur die Allgemeinheit vor dreckiger Luft schützen und nicht den einzelnen Autofahrer. Doch das aufsehenerregende Urteil des EuGH im März hat gezeigt, dass auch die europäischen Normen dazu da sind, den einzelnen Kunden zu schützen. Daraufhin hat der BGH das Verfahren auf Eis gelegt und wartet nun darauf, welche Folgen sich aus dem EuGH-Urteil ergeben.

Der BGH wird über drei Klagen von Diesel-Fahrern entscheiden, die sich gegen Audi, Mercedes (ETR:MBGn) und Volkswagen (ETR:VOWG) richten. Ob er heute ein Urteil fällt, ist noch unklar. Ebenso, was er im Detail am Ende entscheidet, auch das ist noch offen. Er wird aber Vorgaben für die unteren Gerichtsinstanzen in Deutschland machen. Insgesamt sind noch Tausende Klagen von Dieselbesitzern anhängig.

Es wird erwartet, dass die Autohersteller weiterhin vortragen werden, dass sie keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verbaut haben. Die unteren Instanzen werden voraussichtlich für jedes einzelne Diesel-Modell prüfen müssen, ob unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Die Entscheidung des BGHs wird also nicht das Ende der Diskussion sein, sondern wird die deutsche Justiz noch länger beschäftigen.

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Dieser Artikel erschien zuerst auf Aktien.news

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EuGH-Urteil ermöglicht Schadenersatzforderungen von Diesel-Fahrern gegen Autohersteller

Aktuelle Kommentare

Schlimm genug, dass immer nur soviel zugegeben wird, was bis dahin ermittelt wurde, anstelle den Betrug zuzugeben und das Vertrauen der Kunden nicht noch weiter zu verlieren. Klar sind die Autos fahrfähig, sie stoßen aber dennoch mehr Schadstoffe während großer Teile des Betriebs aus, die so nicht angegeben waren. Die Fahrzeuge müssten vom KBA erneut und vollständig in Fahrtest und nicht auf dem Prüfstand geprüft werden. Nicht im Sommer, sondern zuallererst im Betrieb unter 10 Grad.
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