Dem Tech-Giganten Apple sitzt weiterhin das Bundeskartellamt im Nacken: Nachdem bereits im Juni 2021 ein Verfahren zur „Feststellung einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb“ eröffnet wurde, stört sich die Bonner Behörde nun offenbar an den von Apple im vergangenen Jahr eingeführten Anti-Tracking-Regelungen. So hegt das Bundeskartellamt den (Anfangs-)Verdacht, dass das Unternehmen aus dem kalifornischen Cupertino im Rahmen der ebenfalls im Sommer 2021 eingeführte Funktion „App-Tracking-Transparenz“, kurz: ATT, eigene Angebote bevorzugen und dementsprechend andere Unternehmen behindern könnte. Somit – so der Vorwurf – verschaffe sich Apple einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz.
Aussagen von Apple zufolge ermöglicht die ATT-Funktion den Nutzern, selbst zu entscheiden, ob genutzte Apps sie tracken sowie personenbezogene Daten an Dritte weitergeben dürfen. Seitens des Bundeskartellamts steht nun der Vorwurf im Raum, dass ausgerechnet Apples eigene Applikationen nicht den neuen Regelungen unterliegen. Andreas Mundt, der als Präsident des Bundeskartellamts fungiert, findet diesbezüglich klare Worte: „Ein Konzern wie Apple, der die Regeln in seinem Ökosystem und speziell im App Store einseitig festlegen kann, sollte dies aber wettbewerbskonform gestalten“ – und daran bestünden aktuell nicht unbegründete Zweifel. Apple widerspricht den Vorwürfen und verweist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass das Unternehmen noch im Sommer 2021 starke Zustimmung seitens Behörden und Datenschutz-Experten für die ATT-Funktion erhalten habe. Diese gelte uneingeschränkt für alle beteiligten Unternehmen – auch für Apple selbst. Der iPhone-Hersteller führt weiter aus, dass man sich im Hause Apple an einen höheren Datenschutzstandard als die meisten anderen Unternehmen halte, indem man Nutzern die Möglichkeit eröffne, „selbst zu entscheiden, ob sie personalisierte Werbung wünschen oder nicht“. Selbstverständlich werde man auch weiterhin konstruktiv gemeinsam mit dem Bundeskartellamt an der Aufarbeitung der Vorwürfe arbeiten. Kritiker der ATT-Funktion hatten bereits im vergangenen April befürchtet, dass Apple diese zu seinem Vorteil nutzen könnte, so auch EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Die Apple-Aktie (NASDAQ:AAPL) zählt übrigens sowohl zu unserem DOW30- als auch unserem TECH33-Aktienpaket. Die nächste Analyse des Wertpapiers steht am 3. Juli an.
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