Cenit: Prognose für 2019 bestätigt

Veröffentlicht am 15.05.2019, 19:23
CSHG
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Nach Darstellung der Analysten Cosmin Filker und Marcel Goldmann von GBC hat die Cenit AG (DE:CSHG) im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2019 (per 31.12.) das hohe Umsatzniveau des Vorjahres leicht übertroffen, beim EBIT jedoch einen Rückgang verbucht. Die Analysten bestätigen dennoch das Kursziel und das positive Votum.

Nach Analystenaussage sei das leichte Umsatzwachstum auf 41,24 Mio. Euro (Q1 2018: 40,93 Mio. Euro) Folge der weiterhin hohen Fremdsoftwareumsätze, während sich bei den sehr margenstarken Erlösen mit Eigensoftware der rückläufige Trend fortgesetzt habe. Als Folge der fehlenden margenstarken Eigensoftwareumsätze sowie der aus der Keonys-Integration gestiegenen operativen Kostenbasis sei das EBIT auf 0,85 Mio. Euro (Q1 2018: 1,43 Mio. Euro) gesunken. Mit Veröffentlichung des Q1-Berichtes habe das Management aber die Prognosen bestätigt, wonach zum Gesamtjahresende eine konstante Umsatzentwicklung von rund 170 Mio. Euro und ein EBIT von rund 10 Mio. Euro erwartet werde.

Um die Unternehmensprognose zu erfüllen, sei es nach Meinung der Analysten erforderlich, insbesondere im Geschäft mit Eigensoftware wieder zu wachsen. Das ergriffene Maßnahmenpaket zur Ausweitung des Vertriebs und die wieder planmäßig laufende Softwareentwicklung lasse dabei steigende Umsätze in diesem Bereich erwarten. Auf Grundlage der bestätigten Unternehmens-Guidance belasse GBC die Prognosen für 2019 unverändert. Demnach ermitteln die Analysten erneut ein Kursziel von 20,30 Euro und erneuern ihr Rating „Kaufen“.

Cenit
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(Quelle: Aktien-Global-Researchguide, 15.05.2019, 16:30 Uhr)

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Hinweise nach Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958

Die dieser Zusammenfassung zugrundeliegende Finanzanalyse wurde von der GBC AG am 10.05.2019 um 13:17 Uhr fertiggestellt und erstmals am 13.05.2019 um 09:00 Uhr veröffentlicht.

Sie kann unter der folgenden Adresse eingesehen werden: http://www.more-ir.de/d/18017.pdf

Die mit dem Ausgangsdokument verbundene Offenlegung der Interessenkonflikte findet sich im Anhang / Disclaimer des Dokuments.

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