Sichern Sie sich 40% Rabatt
⚠ Aufgepasst! Die Berichtssaison ist da und wir haben die Aktien, die gerade abheben!
+19,7% seit Jahresstart - steig ein für den ultimativen Höhenflug!
Liste freischalten

Deutsche Telekom: Wird das zu teuer?

Veröffentlicht am 12.04.2019, 09:31
Aktualisiert 26.10.2018, 12:30

Zu früh gefreut. Vor genau einer Woche hatten wir an dieser Stelle die Erwartung geäußert, dass die derzeit laufende Frequenzauktion für den neuen Mobilfunk-Standard 5G kurz vor der Beendigung stehen würde. Doch ein paar Tage später sind wir schlauer und die negativen Kommentare im Markt häufen sich.

Seit dem 19. März steigern insgesamt vier Firmen, die Deutsche Telekom (DE:DTEGn), Vodafone (LON:VOD), Telefonica (MC:TEF) und United Internet (DE:UTDI), um insgesamt 41 Frequenzblöcke, welche die Grundlage für die neuen 5G-Mobilfunknetze in Deutschland sein sollen. Die ersteigerten Lizenzen wären dabei bis 2040 gültig.

Im Vorfeld hatte es Schätzungen gegeben, dass die Unternehmen insgesamt zwischen 3 und 5 Milliarden Euro für die Lizenzen bezahlen müssten. Dabei orientierte sich der obere Rand der Schätzung an den Auktionsergebnissen von 2015 für damalige 4G-Lizenzen. Doch am Mittwochabend wurde die Marke von 5 Milliarden Euro schon übertroffen, ohne dass derzeit ein Ende der Auktion erkennbar wird.

Deutsche Telekom
Deutsche Telekom

Dabei wissen alle Beteiligten: Je teurer es am Ende wird, umso mehr Geld fehlt letztlich für den schnellen Auf- und Ausbau der zukünftigen 5G-Infrastruktur. Dabei ist sie es, die als Basis vieler neuer Dienstleistungen und technischer Innovationen dienen soll. So ist autonomes Fahren ohne die dafür nötigen Übertragungsbandbreiten und -geschwindigkeiten nicht denkbar. Darüber hinaus bauen viele Unternehmen bei der Vernetzung ihrer Maschinen und Anlagen auf den neuen 5G-Standard.

Doch obwohl alle wissen, dass jedes weitere Gebot eigentlich nur noch dem Finanzminister zugute kommt, wird weiter der Preis hochgetrieben. Insbesondere Deutsche Telekom und Vodafone sollen dabei zuletzt besonders aktiv gewesen sein, auch wenn Telekom-Chef Timotheus Höttges bereits deutliche Kritik an den Preissteigerungen geübt hat. Doch auch als Marktführer darf sich die Telekom keine Zurückhaltung erlauben, um nicht Gefahr zu laufen, später technologisch abgehängt zu werden.

Weiterlesen auf Aktien-Global.de

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.