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Insgesamt gibt es etwas mehr als 1600 Banken in Deutschland. Und auch wenn sich das Filialen-Netz zunehmend verkleinert, findet man doch in den meisten Ortschaften das eine oder andere Geldhaus – allerdings mit ganz unterschiedlichen Namen. Was also ist denn eigentlich der Unterschied zwischen „Sparkasse“ und „Volks- und Raiffeisenbank“?
Grundsätzlich ist das deutsche Bankensystem, übrigens eines der größten der Welt, in zwei Ebenen sowie drei Säulen gegliedert. Die oberste Ebene bildet das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), welches sich für wirtschaftspolitische Ziele verantwortlich zeichnet. Teil dieses Systems ist die Deutsche Bundesbank. Sie sorgt dafür, dass die Beschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) in Deutschland umgesetzt werden, regelt den Geldumlauf, die Kreditvergabe an die Wirtschaft sowie die Stabilität der Preise. Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bildet sie zudem die Bankenaufsicht.
Die zweite Ebene des Bankensystems setzt sich aus den kundenorientierten Kreditinstituten zusammen, den Universalbanken, die alle alltäglich üblichen Bankgeschäfte und -dienstleistungen anbieten. Diese Ebene wiederum gliedert sich in drei Säulen: die Privatbanken oder private Geschäftsbanken, die öffentlich-rechtlichen Banken und die Genossenschaftsbanken.
Privatbanken sind privatrechtlich organisiert und somit rechtlich wie wirtschaftlich selbstständig. Zu dieser Kategorie zählen auch die Großbanken, also die Deutsche Bank (ETR:DBKGn), die Postbank, die Commerzbank (ETR:CBKG) und die UniCredit (BIT:CRDI). Sie treten als Aktiengesellschaften auf und sind national sowie international tätig. Aufgrund ihres hohen Geschäftsvolumens und ihrer überregionalen Verbreitung betreuen sie vor allem besonders vermögende Kunden oder solche aus der Großindustrie und werden von der EZB überwacht. Zu den Privatbanken gehören weiterhin private Regionalbanken, Zweigstellen ausländischer Banken, sogenannte Direktbanken ohne Filialen mit ausschließlich digitalem oder telefonischem Service sowie sonstige Kreditbanken und Bankiers.
Die Gruppe der öffentlich-rechtlichen Banken bilden die Sparkassen mit den jeweils zugehörigen Landesbanken. Sie sind nach dem öffentlichen Wirtschaftsrecht organisiert und in der Hand eines öffentlich-rechtlichen Trägers, zum Beispiel einer Gemeinde, eines Landkreises oder eines Landes. Sie sind in der Regel regional im Gebiet ihres entsprechenden Trägers tätig und betreuen die Menschen dort vorwiegend im Bereich Sparen, Vermögensbildung und Kreditversorgung. Die Landesbanken übernehmen dabei eine Art Zentralbank-Funktion und wickeln alle Geschäfte ab, für welche die Sparkassen selbst zu klein sind. Sie regeln also Wertpapiergeschäfte, internationalen Zahlungsverkehr und größere Kredite.
Genossenschaftsbanken erkennt man an dem Kürzel „eG“ für „eingetragene Genossenschaft“. Sie organisieren sich nach dem Genossenschaftsgesetz und treten somit nach dem Prinzip eines Vereins auf. Daher sind über 50 Prozent ihrer Kunden zugleich auch Mitglieder oder vielmehr Anteilseigner, sofern sie Genossenschaftsanteile erworben haben. Genossenschaftsbanken sind regional tätig und verfügen über ein großes und dichtes Zweigstellen-Netz, auch im ländlichen Raum. Zu ihnen zählen die Volks- und Raiffeisenbanken, die Spar- und Darlehenskassen (Sparda-Banken), die PSD Banken (von „Post-Spar- und Darlehensverein“) und die Deutsche Genossenschaftszentralbank (DZ-Bank). Letztere fungiert als Zentralbank und übernimmt das Auslandsgeschäft, Kapitalmarktprodukte, große Firmenkunden sowie die Risikoteilung beim Kreditgeschäft. Zudem werden die Genossenschaftsbanken in ihren Geschäften durch andere Finanzdienstleistungsunternehmen, wie Bausparkassen, Hypothekenbanken und Fondsgesellschaften, unterstützt. Beispiele sind die Bausparkasse Schwäbisch-Hall oder die Fondsgesellschaft UnionInvestment.
Übrigens ist auch die (nach Bilanzsumme) kleinste Bank Deutschlands eine Genossenschaftsbank. Die Raiffeisenbank Gammesfeld hatte vierzig Jahre lang nur einen einzigen Angestellten, der sich selbst als Genossenschaftler und nicht als Bankdirektor betitelte. Als ihm 1984 die Bankerlaubnis entzogen wurde, stellte er in Folge eines sechsjährigen Gerichtsstreits schließlich einen zweiten Geschäftsführer ein, da dies zum Zwecke der gegenseitigen Kontrolle vorgeschrieben ist.
Schließlich gibt es noch die Spezialbanken, die nur eine oder sehr spezielle Bankdienstleistungen anbieten. Allerdings haben sie mit den Universalbanken gemeinsam, dass sie als Wirtschafts- und Dienstleistungsunternehmen mit direktem Kundenkontakt auftreten, weshalb beide auch als Geschäftsbanken bezeichnet werden. Ein Beispiel für Spezialbanken sind Bausparkassen, die Einlagen verwahren und aus dem so angesparten Kapital Immobilienkredite gewähren. Auch Bürgschaftsbanken zählen zu dieser Gruppe. Sie stellen Garantien für (private und gewerbliche) Kreditnehmer, die unzureichende Sicherheiten, aber Vorhaben mit hohem Ertragspotenzial aufweisen. Wertpapiersammel- oder Depotbanken, welche die Verwahrung und Übertragung von Wertpapieren regeln, gehören ebenfalls dazu, genauso wie Investmentgesellschaften. Eine Sonderrolle kommt den Förderkreditinstituten zu. Diese bieten Förderprogramme, beispielsweise für Investitionen in Technologie, Ausbildung, (gewerblichen) Bau oder Umweltschutz, und Darlehen für öffentliche Einrichtungen.
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