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Investitionen in Russland: Umwandlung von ADRs und GDRs wird komplexer

Veröffentlicht am 12.08.2022, 14:17
Aktualisiert 09.07.2023, 12:32

Zahlreiche deutsche Anleger versuchen aktuell, ihre Investments in Hinterlegungsschein von russischen Unternehmen wie Gazprom (MCX:GAZP) oder Lukoil (MCX:LKOH) zu retten, indem sie diese in tatsächliche Stammaktien umwandeln. Doch nun stellen sich die Emittenten dieser Hinterlegungsscheine quer. Das Kuriose: Der Problemauslöser ist ein russisches Gesetz, das gleichzeitig auch die Lösung für betroffene Anleger bieten könnte. Rechtsanwältin Dr. Magali Kolleck-Feser von der Wirtschaftskanzlei Goldenstein erklärt nachfolgend, was betroffene Anleger nun wissen müssen. Die Wirtschaftskanzlei Goldenstein unterstützt bereits mehr als 1000 Anleger bei der Umwandlung ihrer russischen Wertpapiere.

Umwandlung von Hinterlegungsscheinen: Das sind die Herausforderungen

Im April verabschiedete die russische Duma ein Gesetz, das viele russische Unternehmen dazu zwang, ihre sogenannten Depositary Receipt-Programme zu beenden. Dadurch sind Unternehmen wie Gazprom oder Lukoil künftig nur noch an der Moskauer Börse handelbar. Europäische Anleger werden dementsprechend dazu gezwungen, ihre Hinterlegungsscheine dieser Unternehmen bis zum Auslaufen des jeweiligen Programms in tatsächliche Aktien umzutauschen. Ansonsten droht ein Zwangsverkauf der hinterlegten Aktien und im schlimmsten Fall sogar ein Totalverlust des Investments.

Bis Mitte Juli verweigerte die europäische Verwahrstelle dieser Hinterlegungsscheine allerdings die Einleitung dieses Umtauschprozesses, weil die russische Verwahrstelle – die National Settlement Depository (NSD) – von der EU mit Sanktionen belegt wurde. Nachdem die NSD allerdings entschied, vorerst bis zum 31. Juli 2022 keine Gebühren mehr für den Umtausch von Hinterlegungsscheinen zu beziehen, ist die Zusammenarbeit zwischen beiden Unternehmen trotz bestehender Sanktionen wieder möglich. Schließlich profitiert die NSD seitdem nicht mehr wirtschaftlich von dieser Kooperation.

Mittlerweile hat die NSD sogar verkündet, bis zum 15. Oktober 2022 keine Gebühren mehr zu verlangen. Betroffene Anleger sollten ihre Hinterlegungsscheine daher eigentlich problemlos umtauschen können, sofern sie zuvor ein Depot in Russland eröffnet haben. Doch nun tun sich noch weitere Probleme auf: Die Emittenten der russischen Hinterlegungsscheine – z.B. die Citibank (NYSE:C), die BNY Mellon und J.P. Morgan – kündigten nämlich teilweise an, diesen Umtauschprozess zu blockieren. Verantwortlich für diesen Schritt ist ein russisches Gesetz, das gleichzeitig auch die Lösung des Problems für betroffene Anleger sein könnte.

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Rechtsanwältin: Betroffene Anleger sollten sich beraten lassen

Nachdem sich die europäische Verwahrstelle zunächst weigerte, den Umtausch von Hinterlegungsscheinen russischer Aktien einzuleiten, hat die russische Duma ein Gesetz verabschiedet, das den Umtausch dieser Hinterlegungsscheine vorerst bis zum 12. Oktober 2022 auch ohne Unterstützung von westlichen Kreditinstituten erlaubt.

Die westlichen Emittenten der Hinterlegungsscheine sehen in diesem Gesetz, das diese Kreditinstitute beim Umtausch entsprechender Wertpapiere einfach umgeht, einen Verstoß gegen geltende Vereinbarungen seitens Russlands. In der Folge haben diese Banken bereits damit gedroht, den Umtausch von ADRs über den herkömmlichen Weg zu blockieren bzw. dieser Drohung teilweise schon Taten folgen lassen.

Das bedeutet für betroffene Anleger, dass diese ihre Hinterlegungsscheine russischer Aktien künftig möglicherweise nur noch über den neugeschaffenen russischen Weg umwandeln können. Dafür müssen betroffene Anleger lediglich nachweisen, dass sie entsprechende Depositary Receipts besitzen. Allerdings muss auch in diesem Fall zuvor ein Depot eröffnet werden, auf welches die russischen Aktien gebucht werden können. Das ist momentan allerdings nicht einfach.

Betroffene Anleger sollten die Lage daher unbedingt wachsam beobachten, denn momentan gibt es teilweise täglich neue Informationen. Zudem ergibt es Sinn, sich bezüglich des Umtauschs der eigenen Wertpapiere juristisch beraten zu lassen. Gut vernetzte Kanzleien, wie wir von der Wirtschaftskanzlei Goldenstein, haben nämlich trotz der komplexen Situation Möglichkeiten entwickelt, um Hinterlegungsscheine russischer Unternehmen erfolgreich in Aktien umzutauschen. Gern beraten wir betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer Handlungsoptionen.

Weiterführende Informationen zum Thema sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen stehen unter dem folgenden Link bereit

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