Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat Mercedes-Benz (ETR:MBGn) in Bedrängnis gebracht, nachdem es Aufklärung über kritische Abschalteinrichtungen in einem EU-6-Motor gefordert hat. Das KBA hat drei Abschalteinrichtungen in einem Mercedes-Benz-Modell identifiziert und sie als "kritisch bzw. als unzulässig" bewertet. Eine dieser Einrichtungen ist ein sogenanntes "Thermofenster", das die Abgasreinigung nur in einem bestimmten Temperaturbereich aktiviert, was der Europäische Gerichtshof als unzulässig erachtet hat. Eine weitere Strategie regelt die Menge der Harnstoff-Lösung, die in die Abgasreinigung eingespritzt wird, abhängig von den Fahrbedingungen.
Das KBA hat Mercedes-Benz aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Probleme zu beheben. Andernfalls droht das KBA mit der Möglichkeit, die Fahrzeuge stillzulegen. Der Automobilhersteller hat eine Verlängerung der Frist beantragt und muss dem KBA in den kommenden Wochen das weitere Vorgehen erläutern.
Mercedes-Benz hat betont, dass es vollständig mit dem KBA kooperiert und die finale Entscheidung der Behörde abwartet. Es bleibt jedoch unklar, wie viele Fahrzeuge von den Abschalteinrichtungen betroffen sind, und der Konzern hat sich bisher nicht zu weiteren Details geäußert.
Der Dieselskandal belastet das Verhältnis zwischen dem KBA, dem Verkehrsministerium und Mercedes-Benz seit Jahren. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht sich durch das KBA-Schreiben in ihrer Haltung bestätigt, dass es sich um illegale Manipulationen der Abgassoftware handelt. Die DUH fordert vom Bundesverkehrsministerium die Veröffentlichung sämtlicher Abgasmessungen und Dokumente zu "amtlich festgestellten Abschalteinrichtungen", um den Besitzern von betroffenen Fahrzeugen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen.
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