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Negativzinsen/Verwahrentgelt vermeiden + Einlagesicherung

Veröffentlicht am 04.07.2021, 19:50
Aktualisiert 09.07.2023, 12:32

Seit dem 18.09.2019 müssen europäische Banken Strafzinsen in Höhe von 0,5 % bezahlen, wenn sie überschüssige Gelder bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken.

Für Banken sind Spareinlagen schon lange ein Kostenfaktor, da der Strafzins erstmals am 11.06.2014 mit -0,1 % eingeführt wurde und sich über die Jahre auf -0,5 % erhöht hat.
Immer mehr Banken reagieren auf diese gestiegenen Kosten und fordern von ihren Kunden ein sogenanntes „Verwahrentgelt“ (schöneres Wort für Negativzins!).

Bisher verlangten die Kreditinstitute hauptsächlich Negativzinsen von Neukunden und bei Geschäftskonten. Immer häufiger trifft es jetzt aber auch Bestandskunden. Zusätzlich sinkt dazu die Grenze des Freibetrags.

Wer meint, Negativzinsen zumindest teilweise von der Steuer absetzen zu können, der irrt: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich mit dem Thema befasst und festgestellt, dass ein "Verwahrentgelt" für Bankeinlagen nicht steuerlich geltend gemacht werden kann, da derartige Kosten bereits mit dem Sparerpauschbetrag ausreichend berücksichtigt würden.

Die Zahl der Kreditinstitute, die Sparern Negativzinsen aufbrummen, hat sich einer Studie zufolge innerhalb eines halben Jahres fast verdoppelt. Nach einer Auswertung des Vergleichsportals Verivox erheben inzwischen 349 von 1.300 Banken und Sparkassen ein sogenanntes Verwahrentgelt bei größeren Summen auf dem Tagesgeld- oder Girokonto.

Die Geldhäuser senkten den Angaben zufolge den Zinssatz noch weiter ins Minus, oder reduzierten die Freibeträge, bis zu denen das Guthaben auf dem Konto von Negativzinsen befreit bleibt. Lange Zeit wurde vor allem bei großen Summen ab 100.000 Euro ein Verwahrentgelt fällig. Inzwischen erheben Verivox zufolge mindestens 102 Institute Negativzinsen ab einer Gesamteinlage von 50.000 Euro oder weniger.

Ob ein Negativzins für Bestandskunden zulässig ist, muss noch rechtlich geklärt werden. Die Verbraucherzentrale und auch einige Privatpersonen haben bereits Klage eingereicht.

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Die EZB lässt in jedem Fall keine Zweifel daran, dass sie die ultralockere Geldpolitik fortfährt und keine Angst vor steigender Inflation hat.

Welche Alternativen gibt es?

Aktien, Edelmetalle, sonstige Rohstoffe und digitale Assets sind in jedem Fall nicht als Tagesgeld-Alternative geeignet. Auch wenn hier gute Renditen locken sind die kurzfristigen Schwankungen in diesen Anlageklassen viel zu hoch und unkalkulierbar.

Auch ein Dividenden-ETF oder aktive Fonds sind für mich kein Tagesgeld-Ersatz. Geldmarktfonds sind zumeist teuer und waren während der Lehman Brothers Krise auch nicht immer handelbar!

Allerdings gibt es bei Anleihen/Bonds von Staaten und Unternehmen noch Möglichkeiten, Niedrigzins und Verwahrentgelt zu entgehen.

Das dort erzielbare Renditeniveau orientiert sich grundsätzlich am Zinsniveau und ist in den letzten Jahren auch deutlich gefallen.

In Folge dessen sind Anleihen-ETFs mit europäischen Staats- oder Unternehmensanleihen mit überschaubarer Restlaufzeit häufig wenig attraktiv und rentieren häufig auch negativ.

Unternehmensanleihen mit mittlerer Bonität waren hier lange Zeit eine gute Alternative und diese Papiere sind immer noch bei Geldmarktfonds sehr beliebt. Doch Vorsicht! Die Renditeaufschläge sind nur noch sehr gering und die Kreditausfälle deutlich unter dem historisch (fairen) Niveau.

Deswegen empfinde ich diese Alternative nicht als besonders interessant, auch weil die Liquidität/Verfügbarkeit im Falle eines Aktiencrashs nicht besonders hoch ist.

Was ich im aktuellen Umfeld als eine bessere Alternative sehe, ist ein Korb aus G10-Fremdwährungsanleihen. Die kurze Duration bietet Schutz vor eventuell weiter steigenden Zinsen (und somit fallenden Anleihekursen).

Das Risiko ist eine deutliche Aufwertung des Euros. Allerdings profitieren die ausgewählten Währungen vom aktuellen Rohstoffboom und ein Anleger würde profitieren, wenn der Euro abwertet.

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