Mitte Juni hatten drei Bundesländer einen Beschlussvorschlag in die Innenministerkonferenz eingebracht, der den Einsatz der Analysesoftware von Palantir (NYSE:PLTR) als „zwingend erforderlich“ bezeichnete. Treibende Kraft hinter dem Vorschlag war Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU), der die Analysefähigkeit der Polizeibehörden durch den Einsatz der Palantir-Software „zeitnah und spürbar“ verbessern wolle.
Offenbar war die bundesweite Einführung der Software unter dem Begriff „Bundes-VeRA“ schon länger im Gespräch. Bayern hat 2022 einen Rahmenvertrag mit Palantir über die Nutzung der Software abgeschlossen. Die Rede ist von einem jährlichen Beitrag in Höhe von 5 Millionen Euro pro Jahr.
Worin besteht der Vorteil durch den Einsatz der Palantir-Software?
Palantir verspricht eine bessere Vernetzung unterschiedlicher polizeibehördlicher Datenbanken, um Querverbindungen in laufenden Ermittlungsverfahren sichtbar und nutzbar zu machen. Dadurch versprechen sich die Befürworter des Vorschlags eine erhebliche Effizienzsteigerung im Einsatz der Mittel und schnellere Ermittlungserfolge.
Unter Datenschützern und Sicherheitspolitikern ist die Palantir-Software höchst umstritten. Sie sehen neben sicherheitspolitischen Risiken – Palantir ist ein US-amerikanisches Unternehmen – auch erhebliche Risiken, die die datenschutzrechtlichen Grundsätze verletzen könnte.
Ablehnung des Beschlusses zum Einsatz der Palantir-Software nicht nur vom Innenministerium, sondern auch von anderen, unionsgeführten Ländern
Hessen hatte sich erhofft, auf eine breite Zustimmung der unionsgeführten Länder zu treffen. Leider blieb sie jedoch aus. Einzig Bayern und Nordrhein-Westfalen unterstützen den Vorschlag. In Hessen ist die Software schon seit 2017 im Einsatz, in Bayern seit 2022.
Nun kommt die grundsätzliche Absage aus dem Bundesinnenministerium von Nancy Faser (SPD). In der Absage heißt es, man habe entschieden, „keine seitens des Bundes betriebene Plattform einzurichten“. Vielmehr wolle man eine „herstellerunabhängige Anwendungsbereitstellung“.
Auch Konstantin Notz, Innenexperte der Grünen begrüßt die Entscheidung des Bundesinnenministeriums. Er fordert eine gemeinsame Lösung, die in der eigenen Hoheit liege: „Es darf keine Vermischung geben von hoheitlicher Tätigkeit mit privatwirtschaftlichen Datenverarbeitungsinteressen und insofern ist die Politik und sind die Behörden in der Pflicht, hier schnell eine Lösung herbeizuführen."
Ganz überraschend scheint die Absage nicht zu kommen, denn die Palantir-Software war zuvor auch schon bei Europol im Einsatz gewesen. Europol schaffte sie vor einigen Jahren wieder ab mit der Begründung, sie sei weder den Anforderungen der Polizeibehörde Europol, noch denen der europäischen Kooperationspartner gerecht geworden. Die deutschen Behörden wurden darüber informiert.
Was bedeutet das für die Palantir-Aktie?
Obwohl es aktuell danach aussieht, als könnte sich Palantir in Europa nicht durchsetzen und dort keine neuen Kunden auf Staatsebene finden, schätzen wir die Aussichten aus charttechnischer Sicht für Palantir eher positiv ein. Wir denken, dass es Palantir gelungen ist, sich aus seiner langjährigen Korrektur zu befreien. Allerdings werden wir noch etwas Struktur und Bestätigung abwarten, bevor wir uns für eine Aufnahme in unser Depot entscheiden.
Es verbleibt immerhin eine Restgefahr auf einen letzten Abverkauf, der die Aktie blitzschnell bis auf und unter 5$ drücken kann. Aktuell notiert das Papier bei etwa 15$.