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Staatlich gewollte Verschleppung - Kreditausfälle im 3stelligen Milliardenbereich?

Veröffentlicht am 14.08.2020, 12:38
Aktualisiert 09.07.2023, 12:32

Betrachten wir uns zunächst einmal die Grundidee, die hinter der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens steht, nämlich das offizielle Ziel des Insolvenzverfahrens. Dieses Ziel ist Wort für Wort in der Insolvenzordnung niedergeschrieben und zwar im Paragraph 1 der Insolvenzordnung. Dem Gesetz nach soll das Insolvenzverfahren also dazu dienen, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Ferner wird dem redlichen Schuldner die Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.
Zahlreiche Branchen sind besonders durch Corona betroffen.

Der wohl essentiellste Teil der Insolvenzordnung wird ausgehebelt
Vor dem 01. März 2020 galt gemäß Paragraph 15a der Insolvenzordnung eine Insolvenzantragspflicht. Diese ist nach Paragraph 42 Absatz 2 BGB haftungsbewehrt und zusätzlich auch strafbewehrt. Wer folglich keinen Antrag stellt oder zu spät stellt, der macht sich als Geschäftsleitung persönlich haftbar und kann auch strafrechtlich belangt werden (das darf man an dieser Stelle gerne auch mal gedanklich für den Fall „Wirecard (DE:WDIG)“ durchspielen). Um den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf betroffene Unternehmen von Seiten des Staates entgegenzutreten, hat man sich deshalb federführend beim Bundejustizministeriums im Rahmen des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ etwas einfallen lassen. Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie massive Einbußen oder die Stilllegung des Betriebs hinnehmen mussten und die von der Bundesregierung und den jeweiligen Bundesländern beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig erhielten, wurden durch das Kreieren einer Ausnahmeregelung rückwirkend bis zum 01. März 2020 von der Insolvenzantragspflicht befreit. Die Aussetzung gilt nur für Fälle, in denen die „Insolvenzreife“ - also Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung - auf den Folgen der Covid-19-Pandemie beruht, wie es das Bundesjustizministerium formuliert. Außerdem muss eine Chance auf Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit bestehen.

Zombifizierung einer Reihe von Unternehmen zu befürchten
Man will auf diese Weise die Folgen für die Realwirtschaft so gut es geht abfedern, doch man bekommt dennoch den Eindruck, dass eine mögliche Pleitewelle zeitlich in die Länge gezogen werden soll. Es ist mit einer recht hohen Wahrscheinlichkeit sogar von einer sogenannten „Zombifizierung“ einer Reihe von Unternehmen zu sprechen. Das bedeutet, dass Unternehmen in Schieflage, die ansonsten mit einer zuvor geltenden dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht konfrontiert waren, seit der Schaffung des Ausnahmetatbestands durch die Befreiung der Insolvenzantragspflicht nun erst einmal eine Weile vom sprichwörtlichen „Haken“ sind. Doch die aktuelle Befreiung erkauft den Unternehmen und auch der Politik vorerst eigentlich nur Zeit. Es bleibt weiterhin fraglich, ob Unternehmen, deren Geschäftsgrundlage und Geschäftsmodell durch die Auswirkungen des „Lockdowns“ und darüber hinaus ansatzweise überhaupt die Chance haben, wieder den Boden unter die Füße zu bekommen. Hier kann man die Luftfahrt (Fluggesellschaften) und auch die Hotel-, Gaststätten- und Tourismusindustrie und auch die Veranstalterbranche einmal anführen. Auf absehbare Zeit ist deren Geschäftsmodell noch nicht tragfähig und die Betriebe werden sich aller Voraussicht auch nicht plötzlich durch Wunder innerhalb weniger Monate oder bis zum Ende des Septembers 2020 derart erholen können, so dass diese plötzlich wieder glatt durchfinanziert und bilanziell halbwegs sauber dastehen. Wer dies glaubt, dem sei Wilhelm Busch als Lektüre empfohlen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht läuft nämlich offiziell vom 01. März 2020 bis „vorerst“ zum 30. September 2020. Durch die Formulierung mit "vorerst“ hielt man sich also bereits im März 2020 nicht nur das Türchen für eine mögliche Verlängerung offen, die aktuell ja politisch diskutiert wird. Im März 2020 sprach das Bundesjustizministerium bereits von einer Verordnungsermächtigung für eine Verlängerung der Maßnahme „höchstens“ bis zum 31. März 2021. Exakt für eine Verlängerung bis zum Ende des März 2021 sprach sich die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht nun im August 2020 aus.

Zeitliche Verzögerung der Pleitewelle - Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben
Auf der einen Seite kann man mitunter der Regelung viel Positives abgewinnen, aber man schuf auch ein zusätzliches bürokratisches Monster, denn wer kontrolliert das am Ende des Tages alles, wer trennt die tatsächlich betroffenen Unternehmen von den schwarzen Schafen, die gar nicht von der Corona-Pandemie betroffen waren, sondern schon vorher kurz vor dem wirtschaftlichen Aus standen? Wie immer die jeweiligen Fälle auch ausgehen mögen, will man mit einer möglicherweise staatlich konzertierten Insolvenzverzögerungstaktik oder etwas spitz formuliert auch einer „staatlich organisierten Insolvenzverschleppung“ den Banken vorerst Ärger und Probleme vom Hals schaffen und folglich auch für die Banken zusätzliche Zeit erkaufen? Über diese These kann eigentlich nicht unbedingt hinweggedacht werden. Im Übrigen würde die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ja auch für Kreditinstitute gelten und diese umgekehrt aus der Sicht des Gläubigers in die Bredouille bringen.

Insolvenzeröffnungsrate trotz Corona-Krise bald auf Rekordtief?
Statistische Bundesamt meldet für den Juli 2020 einen Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzen von 29,1 Prozent im Vergleich zum Juli 2019.

Schaut man sich in diesem Kontext die aktuellen Pressemitteilungen des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) an, so weisen diese explizit auf eine Fehlentwicklung hin. Demnach publizierte das Statistische Bundesamt (Destatis) für den Juli 2020 einen Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzen von 29,1 Prozent im Vergleich zum Juli 2019. Soweit könne man meinen, die Herrschaften sorgen sich um ihr Geschäft, doch weitgefehlt. Es ist gerade der Punkt, dass eben nicht nur Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie in Schieflage gerieten und nun antragsbefreit sind, sondern sich eben auch andere Unternehmen der Insolvenzeröffnung entziehen. Der Verband begründet dies auch schlüssig und hält die Regelung des Bundesjustizministeriums - und erst recht die vorgeschlagene Verlängerung bis zum Ende des März 2021 - für über das Ziel hinausgeschossen. Man führt als Gradmesser das wirtschaftlich hervorragende Jahr 2019 an, in dem die Zahl der Insolvenzanträge auf einem historischen Tiefstand gelegen hatte. Ginge man nun von einer Fortsetzung des Trends zu weniger Insolvenzen aus, wie es Destatis schon für den Juli prognostizierte, so würde man in der größten Wirtschaftsflaute seit dem zweiten Weltkrieg in den nächsten Monaten ein neues Rekordtief bei den Insolvenzanträgen erreichen. Das kann doch beileibe nicht das Ziel für eine nachhaltig funktionierende Wirtschaft sein. Auf der einen Seite will man politisch reagieren und vorbeugen und eine Pleitewelle verhindern, auf der anderen Seite verzögert man die Pleitewelle, verschlimmert sie möglicherweise sogar und tritt ausgerechnet das Recht der Gläubiger mit Füßen, die es doch eigentlich durch die Insolvenzordnung zu schützen gilt. Nochmals sei darauf hingewiesen: Gläubiger wären nämlich neben beispielsweise Arbeitnehmern, Zulieferern, jedweden anderen Geschäftspartnern auch besonders Kreditinstitute. Es steht zu befürchten, dass es am Ende doch noch zu einem viel schlimmeren Dominoeffekt kommen könnte, der die Geschäftspartner säumiger Unternehmen reihenweise umhaut. So käme die zunächst traumhafte Hilfe in Form einer derzeitigen Insolvenzantragsbefreiung wie ein wuchtiger Bumerang zurück und reist mitunter doch noch viele Beteiligte mit in den wirtschaftlichen Abgrund. Dann wären auch die Banken noch mehr negativ betroffen. Wenn am Ende bei massenhaften Zombie-Unternehmen nichts mehr übrig ist, so kann man im Rang (bei der Darlehenssicherung) noch so weit oben stehen. Wenn das jeweilige Unternehmen „pleite“ ist und es nichts mehr zu verteilen gibt, dann gehen auch die Banken leer aus und türmen reihenweise Kreditausfälle.

Ein Lichtblick zumindest wäre die Auslegung für die Verlängerung bis zum März 2021. Die Verlängerung der Frist soll nur Unternehmen gelten, die zwar überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. Man will also nun auch zwischen Überlebensfähigkeit und Zahlungsunfähigkeit unterscheiden, wie es der der CDU-Politiker Joachim Pfeiffer Reuters mitteilte. Einem Bericht des Handelsblattes vom 10. August nach formulierte es Jörn Weitzmann, ein Mitglied im Ausschuss Insolvenzrecht des deutschen Anwaltvereins treffend, als er davon sprach, dass zahlungsunfähige und überschuldete Unternehmen aus dem Markt ausscheiden müssen, um zu verhindern, dass diese gesunde Unternehmen anstecken und vergleich dies mit der Arbeit eines Obstverkäufers, der faule Kirschen aus der Obstschale aussortiert. Somit sorge das Insolvenzrecht Weitzmann zufolge für eine sogenannte „Wirtschaftshygiene“. Da diese „Wirtschaftshygiene“ faktisch derzeit nicht mehr stattfindet, stehen Kreditausfälle für die deutschen Kreditinstitute definitiv im Raum. Das Inkasso-Unternehmen Creditreform wird in einem Bericht von „Börse am Sonntag“ zitiert: "Tatsächlich aber zeigt der Rückgang der Insolvenzen, dass auch solche Unternehmen vorläufig der Insolvenz entgangen sind, die - hätte es die Viruskrise nicht gegeben - den Gang zum Insolvenzgericht angetreten hätten". Das bedeutet, dass eine Reihe von Zombies mit durchs Raster fallen und am Leben erhalten werden oder sich so durchlavieren und am Ende die Gläubiger auf der Strecke bleiben werden - eben auch die Banken.

Kreditausfälle allein in Deutschland im dreistelligen Milliardenbereich?
Dem Beratungsunternehmen „Accenture“ zufolge könnten sich die Kreditausfälle europäischer Banken auf bis zu 415 Milliarden Euro belaufen, in 2019 waren es schon 80 Milliarden Euro und in 2020 könnten zwischen 265 und 335 Milliarden Euro hinzukommen, was am oberen Ende summa summarum 415 Milliarden Euro bedeuten würde. Man spricht von einer Ausfallquote von 2,4 Prozent (zum Vergleich: Während der Weltfinanzkrise in 2008 lag diese Quote bei 1,5 Prozent) – da kommt noch was auf uns zu! Selbst wenn es in Deutschland nicht zu einer hohen Ausfallquote käme, so würde die deutsche Bankenlandschaft durch die Ausfallquoten im Süden Europas, in Großbritannien, in China und auch in den USA höchstwahrscheinlich mitangesteckt werden. Dem Accenture-Bericht nach könnten Banken allein in den USA Abschreibungen von bis zu 320 Milliarden US-Dollar drohen, in China gar bis zu 360 Milliarden US-Dollar.

Zwei-Szenarien-Modell des IWH recht erschreckend
Die Sparkassen, zusammen mit den Genossenschaftsbanken, werden vom Institutes für Wirtschaftsforschung in Halle als besonders gefährdet eingestuft.

Nach einer Schätzung des Leipzig Institutes für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH) würde „die durch die Corona-Pandemie ausgelöste Rezession in Deutschland das Aus für dutzende Banken bundesweit bedeuten“. Als besonders gefährdet stuft das IWH Sparkassen und Genossenschaftsbanken ein. „In den Bilanzen der betroffenen Geldinstitute stehen dem IWH nach, Kredite im dreistelligen Milliardenbereich“. Das IWH analysierte über 1.000 deutsche Banken, dabei 89 Prozent der Sparkassen, 81 Prozent der Genossenschaftsbanken und 15 Prozent der Geschäftsbanken (alle systemrelevanten Geldhäuser), und verfolgte ein Zwei-Szenarien-Modell. Im ersten Szenario im Falle einer raschen Erholung der deutschen Wirtschaft stuft das IWH sechs Prozent der deutschen Kreditinstitute als gefährdet ein. In einem pessimistischen Szenario mit einer langen Wirtschaftsflaute geht an von 28 Prozent und damit von Schwierigkeiten für hunderte von Banken in Deutschland aus. Die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing (BKS) nimmt absolute Zahlen in den Mund und geht von einer Verdreifachung der „NPL-Quote“ (Non-performing Loans/notleidende Kredite) sowohl bei Konsumenten- als auch bei Immobilienkrediten in den nächsten drei Jahren aus und beziffert diese auf mehr als 100 Milliarden Euro. Für 2020 geht man von NPL-Beständen in Höhe von 45 Milliarden Euro und für 2021 von rund 60 Milliarden Euro aus.

Man könnte nun sagen „lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende“, doch letztlich geht es um viele Arbeitsplätze, Einzelschicksale und in erster Linie um den Erhalt von eigentlich recht gut laufenden Unternehmen, die nur aufgrund der Corona-Pandemie in Schieflage geraten sind. Der Staat will auf der einen Seite den Unternehmen helfen, auf der anderen Seite hilft er aber auch sich selbst. Gehen zahlreiche Unternehmen über Bord, fallen auch viele Jobs weg - beides sind Steuerzahler. Mit einer Pleite nach der Anderen und massiver Arbeitslosigkeit fallen die Steuereinnahmen ins Bodenlose - damit wäre in der finalen Betrachtung „kein Staat zu machen“.

Fazit:
Die weltweite Corona-Krise und ihr Fallout führt in vielen Bereichen zu schweren wirtschaftlichen Problemen – auch in Deutschland. Deutschland und eben auch Deutschlands Bankenwelt ist keine Insel. Dies hat die Corona-Pandemie auch im Kreditgeschäft schnell vor Augen geführt. Wird es also zu hohen Kreditausfällen kommen? Ja! Werden diese Kreditausfälle die Banken erheblich belasten? Ja! Vor allem könnte es durch die Kreditausfälle vermehrt bei regionalen und überregionalen Sparkassen und Volksbanken Probleme geben, da gerade diese Institute sehr stark m Kreditgeschäft vor Ort verwurzelt sind und beispielsweise auch viele Einzelunternehmer als Kunden haben. Kleinere bis mittlere Unternehmen, regionale Veranstalter, Reisebüros, Kneipen, Restaurants, Bars, Hotels, das Café oder der Kiosk um die Ecke - die Liste der möglicherweise von der drohenden Pleite betroffenen Unternehmen kann schnell lang werden. Viele hielten sich nur mit Soforthilfen, Zahlungsaufschiebungen, Steuerstundungen und Krediten der KfW am Leben. Dieses Kartenhaus könnte in den nächsten Monaten einzustürzen.

Das Handelsblatt zitierte den Kreditversicherer Euler Hermes, der bis zu 21.000 Pleiten in Deutschland bis zum Ende des Jahres 2021 prognostizierte. Die eine oder andere Sparkasse und Volksbank wird das vielleicht alleine nicht schaffen. Es könnte somit zu Zwangsverschmelzungen von Sparkassen und Volksbanken kommen. Viele Großbanken, wie etwa die Deutsche Bank kamen bis dato noch recht gut durch die Krise, da sie auch vom überraschend guten Investmentbanking-Business profitieren konnten. Dennoch musste die Deutsche Bank im ersten Halbjahr 2020 1,3 Milliarden Euro zur Vorsorge für Kreditausfälle zurückstellen, davon im zweiten Quartal 800 Millionen Euro (bei der Commerzbank (DE:CBKG) waren es 795 Millionen Euro). Andere Kreditinstitute konnten auf diese Ertragssäule nicht bauen. Die Beratungsgesellschaft „Accenture“ geht von Kreditausfällen europäischer Banken im Jahr 2020 in Höhe von bis zu 415 Milliarden Euro aus, wie einem Bericht des Handelsblatts vom 07. August 2020 zu entnehmen war. Dabei wiesen die Experten von Accenture darauf hin, dass europäische Banken im Jahr 2019 schon 80 Milliarden Euro an Rückstellungen für Kreditausfälle bildeten. Den Angaben von Accenture nach kämen in 2020 265 bis 365 Milliarden Euro hinzu, wie das Handelsblatt ausführte. Betroffen sind mehrheitlich auch südeuropäische Banken. Sogar die ansonsten recht starke Santander wies jüngst aufgrund der Kreditausfallproblematik und damit verbundener hoher Rückstellungen einen Quartalsverlust aus.

Am Ende könnte die Corona-Krise zwangsläufig die schon lange überfällige Bankenkonsolidierung in Deutschland vorantreiben, denn es gab in Deutschland schon lange Zeit viel zu viele Banken. Das mag schrecklich klingen und auch für die Beschäftigten ebenso schrecklich sein, doch ein Geschäftsmodell, mit dem nicht mehr genügend Geld verdient wird, muss scheibchenweise zurückgeführt, gestutzt, verschmolzen und zur Not auch ganz eingestellt werden. Da kann man die Bankenbranche leider nicht von ausnehmen. Auf der anderen Seit muss die Digitalisierung in der Branche vorangetrieben werden, um Chancen auf höhere Margen zu haben. Auch das bedeutet den Abbau von Stellen (die Deutsche Bank treibt nun auch aktuell im Privatkundenbereich den Abbau von bis zu 2.000 Stellen voran). Im Vergleich zur Weltfinanzkrise 2008 befinden sich die Banken heute dennoch in einer stabileren Lage, vor allem stehen durch die EZB sofort aktivierbare Tenderverfahren parat, um die Banken notfalls weiter mit „Geld frei Haus“ zu versorgen und etwaig sogar Implementierungen von Bad-Bank-Gesellschaften, um die „Scherben der Finanzhäuser“ an anderer Stelle zu parken. Man fragt sich nur wie lange das gutgehen wird, denn schließlich verkäme die EZB immer mehr zum Schrottparkplatz für mehrheitlich substanzlose Wertpapiere.

Die Aktien von einer Reihe von europäischen Banken, wie die der „Banco Santander (MC:SAN)“, „Bankia“, „BBVA (MC:BBVA)“, „Bankinter“, „CaixaBank“, „“BNP Parisbas“, Credit Agricole (PA:CAGR)“, „Société Générale (PA:SOGN)“, „ABN Amro“, „ING“, „HSBS“, „Barclays (LON:BARC)“ und auch der „Aareal Bank (DE:ARLG)“, der “Commerzbank“ und der „Deutschen Bank (DE:DBKGn)“ können Trader über die Handelsplattform Metatrader 4 und 5 (MT4 und MT5) via CFDs handeln. Dieser Handel funktioniert sowie auf steigende, als auf fallende Kurse. Weitere Aktien-CFDs auf Banken können gehandelt werden und über die Branchen- und Sektorensuche auf der Website von Admiral Markets gefunden werden.

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Aktuelle Kommentare

Ein wirklich ganz hervorragender Artikel. Ganz nebenbei möchte ich auch auf die zahlreichen Gesetzlichen Krankenkassen aufmerksam machen. Die sind zwar nicht von Insolvenz bedroht aber sind im Grunde überflüssig. Die Gesetzlichen Krankenkassen bieten alle die gleichen Leistungen und stehen nicht miteinander in Konkurrenz. Trotzdem hat jede von den großen Filialen in bester Innenstadtlage mit Büros, Ausstattung und Büroleitern. Wenn wenigstens ein paar der Gesetzlichen Krankenkassen fusionieren würden hätte man auf einen Schlag Milliarden Euro eingespart und Millionen Arbeitslose erzeugt. Was ist besser für unser Land?
Einer der informativsten Artikel seit langem. Danke an den Autor.
....diese Seuche ist da...und angekommen...und sie wird bleiben...und es kein Mittel geben wird sie zu stoppen...und das absolut und zuverlässig.... jedes gespritzte Serum von welcher Firma auch immer....wird von diesem Virus als Mittel zu einem Gegenangriff ge- und benutzt....klingt unglaublich ist aber die Wahrheit... also dramatische Stunden...Tage....Wochen....Monate und Jahre anstehen werden....? ja...so ist es.... ..ein weglaufen davor nonsens ist....es ist immer da und geht immer mit....und bleibt....was ist zu tun....? ein völlig neuer Lebenswandel ist einzuläuten....kein Nikotin...kein Alkohol...keine Medikamente...und das Wiederherrichten des eigenen Immunsystems....nur das...und nichts anderes.... es ist die 1-Milliarde-Dollar Frage und Antwort....
woher haben sie diese Einschätzung?
Mit Beginn der Corona und geforderten Schnelligkeit von Entscheidungen konnte die Politik nicht Weizen von der Streu trennen. Mit Hilfe der KfW Darlehen hat man ersteinmal die Umsatzverluste der betroffenen Unternehmen staatlich aufgefangen. Die ein funktionierendes Geschäftsmodell werden auch nach Corona weiterleben. Die es nicht schaffen, werden vom Markt verschwinden,weil sie weder von den Banken noch vom Staat auf ewig gestützt werden. Also Selektion kommt nachgelagert nach Corona.
Fazit: deswegen muss sofort diese weltweite corona panikmache gestoppt werden ansonsten zerstören wir seit Jahrzehnten aufgebaute Strukturen innerhalb weniger Monate .. diese folgen werden gravierender sein als die beherschbaren gesundheitlichen folgen durch corona ..es ist drei vor zwölf .. ich denke die Wellen werden von Spanien und Italien ausgehen ..hier sind aktuelle reisewarnungen absolut kontraproduktiv..so ein politischer Irrsinn ..
Mein bekannter sitzt im Rollstuhl weil er corona hatte, was ist mehr wert das Leben oder die das Geld?
Bis zur Bundestagswahl wird weiter alles mit nicht vorhandenem Geld zugeschüttet werden, die breite Masse glaubt das ja auch wunderbar
Das geht doch nicht erst seit gestern so und auch nicht nur bei uns, die ganze Weltwirtschaft steckt voller Zombis.
Sehr guter Artikel, jedoch fehlt die zusätzliche bereits zum 01.10.2020 zu ändernde Gesetzeslage in der InsO in der die Restschuldbefreiung auf 3 Jahre statt bislang 5 Jahre verkürzt werden soll. Ein Schelm wer hier böses denkt.
Was will man von dieser Gurkentruppe in Berlin denn verlangen? Wirtschaftliches Verständnis? Staatspolitisches Verantwortungsbewusstsein? Fehlanzeige....
kann - allein aufgrund der Idee und deren Art der Umsetzung und dem Wunsch der Befristungsverlängerung - dies Auswirkungen haben z.B. auf die Bonität eines Staates
spannender Artikel
😂
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