Erinnern Sie sich vielleicht noch an unsere Analyse zur Vivacon AG (WKN: 604891)?! Am 29. Juli 2013 lautete die Frage: „Vivacon AG – Kaufen trotz negativem Eigenkapital?“ Die damalige Aktienanalyse hatten wir aufgrund der Anfrage eines Lesers durchgeführt.
Marktkapitalisierung 5,37 Mio. Euro bei weniger als 700.000 Euro Umsatz
„Wenn wir nun vor dem Hintergrund der oben genannten Daten in die Analyse der Bewertung gehen, dann dürfte die inzwischen geringe Marktkapitalisierung von 5,37 Mio. Euro kaum verwundern. Vor nicht einmal einem Jahr lag diese noch gut 5x so hoch. Die Aktienanzahl liegt bei 25.985.216 Stück und der aktuelle Aktienkurs liegt bei rund 20 Cent. Und das bei Umsätzen von weniger als 700.000 Euro, die aus den Erbbauzinsen erzielt werden“, hieß es in der Analyse.
Und weiter: „An dieser Stelle können wir die Bewertungsanalyse auch bereits beenden, denn angesichts des immensen Verlustvortrags von rund 200 Mio. Euro und der Ertragszahlen, die zwar für die Vergangenheit bekannt, aber in der Zukunft völlig ungewiss sind, ist es kaum möglich, einen fairen Wert für die Aktie zu beziffern.“
Nur ein unberechenbarer „Zock“
Das Fazit lautete dann: „Eine Chartanalyse ist bei einem solchen Kursverlauf genauso sinnlos, wie die Festlegung eines fairen Wertes. Jederzeit kann eine neue negative Nachricht zu einer Kurshalbierung oder eine positive zu einer Kursverdopplung führen.
Es handelt sich hier ganz klar um einen "Zock" auf eine erfolgreiche Restrukturierung, die aber noch viele Monate benötigen wird, falls sie überhaupt gelingt.“
Und am Ende der Analyse stand: „Finger weg, bis sich hier klare Tendenzen zur Besserung abzeichnen!“
In der Ausgabe des Geldanlage-Briefs vom 21. Oktober 2013 kamen wir noch einmal auf diese Aktie zu sprechen und warnten erneut: „Die Aktie ist und bleibt vorerst unberechenbar.“
Geschäftsbetrieb eingestellt
Mit einer Adhoc-Meldung vom 28.05.2014 wurde inzwischen mitgeteilt, dass der Geschäftsbetrieb mangels positiver Fortführungsprognose am 31.07.2014 eingestellt werden sollte. Am 26.06.2014 folgte dann die Mitteilung über den Widerruf der Zulassung zum börslichen Handel.
Vor heftigen Verlusten bewahrt
Hier ging es uns nicht darum, mit dieser Aktie mögliche Gewinne zu erzielen, sondern Sie vor einem reinen Spekulationsobjekt zu schützen.
Lassen Sie Ihre Wunschaktie analysieren
Gerne können auch Sie als Abonnent des kostenlosen Börsennewsletters „Geldanlage-Brief“ uns ein (an den deutschen Börsen notiertes) Unternehmen nennen, welches wir an dieser Stelle dann für alle Leser unter die Lupe nehmen.