BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will Ermittlungen gegen Geldwäscher und Terrorfinanzierer erleichtern. Dazu soll das Aktienrecht geändert werden. Einen entsprechenden Entwurf verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch. "Wir wollen die Beteiligungsstrukturen von nicht börsennotierten Aktiengesellschaften transparenter machen", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Dies sei notwendig, damit Ermittlungsbehörden bei Geldwäschedelikten über eine brauchbare Spur zur Ermittlung der Identität der Aktionäre verfügten.
"Geben solche Gesellschaften Inhaberaktien aus, ist es bisher möglich, dass Änderungen im Gesellschafterbestand, die sich unterhalb der Schwellen der Mitteilungspflichten bewegen, verborgen bleiben", heißt es in dem Entwurf. Künftig sollen auch nicht börsennotierte Gesellschaften Inhaberaktien nur dann ausgeben dürfen, wenn der Anspruch des Aktionärs auf Einzelverbriefung der Aktien ausgeschlossen und die Sammelurkunde über die Aktien bei einer regulierten Stelle hinterlegt wird. Mit der Neuregelung kommt die Regierung einer Forderung der Financial Action Task Force (Fatf), einer zwischenstaatlichen Organisation zur Bekämpfung der Geldwäsche.