Der Bundestag stimmt am Donnerstag (13.30 Uhr) über Erleichterungen für Anbieter offener WLAN-Hotspots ab. Zentraler Punkt ist dabei, dass die Anbieter nicht mehr für Rechtsverstöße von Nutzern des drahtlosen Netzwerks in Haftung genommen werden können. Die bisher geltende sogenannte Störerhaftung gilt als Hemmschuh für den Ausbau öffentlich verfügbarer WLAN-Netze in Deutschland. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Regierung wurde in diesem Punkt von den Koalitionsfraktionen noch erheblich verändert.
Daneben befast sich der Bundestag mit der Milchkrise. Am Abend (19.15 Uhr) wird über eine Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes abgestimmt, die es unter anderem Erzeugerorganisationen erlaubt, die Rohmilchproduktion freiwillig für einen Zeitraum von sechs Monaten zu regulieren. Damit wird eine EU-Verordnung umgesetzt.