KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Kunden von alten Renten- und Lebensversicherungen erneut den Rücken gestärkt. Demnach können Verbraucher ihre Verträge auch noch nach Jahren widerrufen, wenn sie nicht umfassend aufgeklärt worden sind.
Das Gericht bekräftigte seine knapp einjährige Rechtsprechung über die Verjährung alter Renten- und Lebensversicherungsverträge. Erfolg hatte damit beim BGH ein Allianz-Kunde (XETRA:ALVG). (Az.: IV ZR 103/15) Er hatte 1998 eine Rentenversicherung bei dem Konzern abgeschlossen und diese bis 2008 bedient. Im gleichen Jahr legte er Widerspruch ein und kündigte den Vertrag. Er bekam 9300 Euro ausbezahlt und klagte im April 2011, weil er rund 4500 Euro mehr haben wollte. Amtsgericht und Landgericht Stuttgart hatten die Klage als verjährt abgewiesen. Der BGH gab nun dem Kunden in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil recht: Es gelte eine dreijährige Verjährungsfrist, hieß es unter Verweis auf das Grundsatzurteil von 2014. Diese habe 2008 mit dem Widerspruch begonnen - die Klage sei 2011 also rechtzeitig erhoben worden. Das Landgericht muss jetzt prüfen, welche Rückzahlungsansprüche der Kläger hat. Das Urteil von 2014 betraf Altverträge nach dem "Policenmodell", die zwischen 1994 und Ende 2007 geschlossen worden waren.