Nach dem Ablauf eines vorübergehenden Verbots binärer Optionen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) für Kleinanleger hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland ein eigenes Verbot erlassen, wie die Behörde am 1. Juli mitteilte.
Als Grund gibt die BaFin “Risiken und damit erhebliche Angelegerschutzbedenken” an. Binäre Optionen seien “komplex und wenig transparent”, vor allem bei der “Berechnung ihrer Wertentwicklung und des zugrundeliegenden Basiswerts”, argumentiert die BaFin. Die Finanzdienstleistungsaufsicht erklärt weiter:
“Anders als andere Finanzinstrumente werden binäre Optionen nicht an einem Markt gehandelt, bei dem sich die Preise aus Angebot und Nachfrage ergeben. Der Anbieter setzt den Preis selbst fest, ohne dass die Kunden diesen nachvollziehen und prüfen können. Kleinanleger haben wegen der regelmäßig extrem kurzen Laufzeiten Schwierigkeiten, das Risiko-/Rendite-Profil zutreffend abzuschätzen.”