Die deutsche Bundesregierung hat in einer am 29. August veröffentlichten Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag weitere Details zur geplanten Regulierung von Kryptobörsen und Wallet-Anbietern bekannt gegeben.
Bislang drei deutsche Krypto-VerwahrerWie die Regierung darin schreibt, sind in Deutschland nach ihrer Kenntnis mindestens drei Anbieter im Bereich sogenannter Kryptoverwahrgeschäfte tätig. Für bestehenden Anbietern solcher Geschäfte sehe der aktuell vorliegende Gesetzentwurf eine Übergangsregelung vor, in deren Rahmen unter bestimmten Voraussetzungen die künftig nötige BaFin-Erlaubnis als “vorläufig erteilt” gelte.
Die FDP-Fraktion wollte zudem wissen, ob Krypto-Verwahrer im Rahmen der Gesetzesänderung mit Einlagenkreditinstituten (CRR-Kreditinstitute) aufsichtsrechtlich gleichgestellt werden sollen. Wie die Regierung schreibt, können Krypto-Verwahrer mit mehreren Erleichterungen rechnen: