Mark Karpeles, der ehemalige CEO der inzwischen aufgelösten Bitcoin (BTC)-Börse Mt. Gox will den seit 2014 laufenden Rechtsstreit mit einem ehemaligen Börsennutzer beilegen.
In am 8. Januar vor einem Bundesgericht in Chicago eingereichten Unterlagen erklärt Karpeles, er habe als Hauptangeklagter in diesem Fall Anspruch auf ein Schnellverfahren, da Gregory Greene zugegeben hatte, dass seine anfänglichen Behauptungen entweder unwahr oder unbegründet waren.
Bei einem Schnellverfahren kann ein Gericht im Namen einer Partei gegen eine andere Partei "summarisch" - d.h. ohne ein vollständiges Verfahren - entscheiden. Das geschieht typischerweise dann, wenn die beantragende Partei der Meinung ist, dass es "keine wirkliche Frage bezüglich irgendeiner materiellen Tatsache" gibt und sie somit einen Anspruch auf das Urteil als Rechtsfrage hat. In ihrer Einleitung zu den Akten argumentieren die Anwälte von Karpeles, dass: