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EU und "MiCA": Wie steht es um die Regulierung von digitalen Vermögenswerten?

Veröffentlicht am 21.03.2022, 14:04
© Reuters.  EU und "MiCA": Wie steht es um die Regulierung von digitalen Vermögenswerten?
BTC/USD
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Am 14. März 2022 wurde im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des europäischen Parlaments über die vorgeschlagene Regelung der Europäischen Union über Märkte für Kryptovermögenswerte (kurz MiCA genannt, im Folgenden die "Regelung") abgestimmt. Die vorgeschlagene Änderung, die ein Verbot oder eine Einschränkung von Proof-of-Work-basierten Kryptovermögenswerten vorsah und damit effektiv zu einem Verbot von Bitcoin (BTC) geführt hätte, wurde abgelehnt.

Es bleibt nun weiterhin die Frage, wie Kryptovermögenswerte aus der Perspektive der Umweltregulierung bewertet werden. Das Mitglied des Europäischen Parlaments hinter dem Text erklärte, dass Kryptovermögenswerte wie alle anderen Finanzprodukte unter die Taxonomie der Union fallen werden. Der Begriff Taxonomie bedeutet in diesem Fall die Klassifizierung von Wirtschaftstätigkeiten, die sich positiv auf die Umwelt auswirken. Hierbei hat dieses Mitglied allerdings nicht genauer erläutert, wie diese Vermögenswerte im Hinblick auf diese Taxonomie behandelt werden.

Es digitale Finanzwesenpaket umfasst eben diese vorgeschlagene Regelung sowie einen Vorschlag für eine Pilotregelung für Marktinfrastrukturen, die auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) aufbauen, die für den Sektor der Wertpapier-Token von Belang ist. Dieser Vorschlag wurde im Januar dieses Jahres vom Wirtschafts- und Währungsausschuss des Parlaments angenommen und soll bis Ende 2022 in Kraft treten.

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